Elternbeteiligung in der Kindertagesstätte

Daniela von Treuenfels
Elternbeteiligung in der Kindertagesstätte

Kinder verbringen täglich viele Stunden in der Kita und Eltern möchten, dass ihr Nachwuchs sich dort wohl fühlt und optimal gefördert wird. Eltern haben häufig eigene Vorstellungen davon, wie sich der Kita-Tagesablauf gestalten soll und möchten vielleicht sogar Dinge ändern. Und genau darum geht es: Elternbeteiligung bedeutet, dass Mütter und Väter das Recht haben, sich in der Kita einzubringen und "mitzumischen".

Diese elterlichen Mitwirkungsrechte sind im Kitaförderungsgesetz (KitaFöG)(KitaFöG) festgeschrieben. Eltern müssen informiert und ihre Meinung muss gehört werden, Entscheidungen des Kita-Teams müssen ihnen begründet werden, ihre Vorschläge müssen beachtet werden. Dies geht über die Beteiligung beim pädagogischen Konzept über die Ausstattung bis hin zu Kita-Essen oder Öffnungszeiten.

Die Eltern bzw. ElternvertreterInnen gestalten in der Kita "ihre Elternbeteiligung" im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen so, wie es ihnen sinnvoll und wichtig erscheint. Sie können z. B. Elternversammlungen einberufen, einen Elternstammtisch organisieren oder einen Kitaförderverein gründen.

Damit dies alles seine Ordnung hat, wählen zu Beginn eines neuen Kitajahres die Eltern jeder Gruppe eine/n Elternvertreter/in (EV) nebst Stellvertretung. ElternvertreterInnen haben unter anderem die Aufgabe, sich mit der Kitaleitung auszutauschen und können von Kitaleitung, Träger und Jugendamt Auskünfte über Kita-Angelegenheiten verlangen.

Alle Gruppen-ElternvertreterInnen bilden den Eltern-Ausschuss. Der Eltern-Ausschuss wählt dann Vertreter/innen in weitere Gremien: in den Kita-Ausschuss, den Elternbeirat, einen Vertreter/in nebst Stellvertreter/in den BEAK und natürlich den / die Hauptelternvertreter/in und Stellvertreter/in.

Kita-Ausschuss: Nach § 14 (6) KitaFöG paritätisch besetzt mit Elternvertretern und Mitarbeitern der Kita, außerdem sind Vertreter des Trägers vertreten. Der Kita-Ausschuss wirkt bei allen wichtigen Angelegenheiten, die Eltern und Beschäftigte gleichermaβen betreffen, mit. Beispiele: Festlegung v. Öffnungs- und Schlieβzeiten, Unzufriedenheit mit Personal, pädagogisches Konzept etc.

Elternbeirat: Setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern der Eltern aus Kitas bei Betrieben (Trägern) mit mehreren Kindertagesstätten. Er besteht aus jeweils einem Vertreter des jeweiligen Kita-Elternausschusses. Der Elternbeirat ist vom Träger über wesentliche, alle Einrichtungen des Trägers betreffende, Angelegenheiten zu informieren und zu hören. Beispiele: Essensversorgung der Kinder, Mitarbeiterfortbildung, Vor- und Nachbereitungszeiten, Mitarbeiterpool des Trägers, Einhaltung der Kostenblätter, Qualitätssicherung.

Bezirkselternausschuss: Setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern der Eltern aus den Elternausschüssen aller Tageseinrichtungen im Bezirk. Pro Einrichtung werden 1 Vertreter und 1 Stellvertreter entsandt. Der BezirksElternAusschuss der Kindertagesstätten (BEAK) ist Forum und Interessenvertretung der Eltern auf Bezirksebene, wo aktuelle Belange eingebracht und diskutiert werden, er tagt mehrmals im Jahr.

Der BEAK wird vom Jugendamt über wesentliche Entscheidungen im Kitabereich informiert. Er kann Auskünfte verlangen und Vorschläge unterbreiten, er muss vom Jugendamt informiert und angehört werden. Beispiele: zu Bedarfsplanung und Feststellung, Qualitätssicherung, zu Gesetzesänderungen und deren Umsetzung, zu Belangen der Kita-Aufsicht.

Der BEAK wiederum wählt eine/n Vertreter/in (nebst Stellvertretung) für den Landeselternausschuss. Im LandesElternAusschuss der Berliner Kindertagesstätten (LEAK) findet der Austausch mit der zuständigen Senatsverwaltung statt. Weiterhin nehmen die Mitglieder des LEAK z. B. an politischen Gesprächsrunden teil und halten Kontakt zum Landeselternausschuss Schule.

BEAK und LEAK haben im JugendHilfeAusschuss (JHA) von Bezirk beziehungsweise Senat jeweils eine beratende Stimme. Dies ist die wohl wichtigste Mitwirkungsmöglichkeit für Eltern überhaupt. Der JHA muss bei Gesetzen und Verordnungen, die Kinder betreffen, eine Stellungnahme abgeben. Allein an dieser Stelle besteht für Eltern eine tatsächliche Möglichkeit, auf Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren einzuwirken.

Natürlich kostet es Zeit, wenn man der Funktion "Elternvertreter/in" gerecht werden will. Es ist jedoch Zeit, die gut investiert ist. Eltern erhalten einen tieferen Einblick in den Kita-Alltag ihrer Kinder, können andere Mütter und Väter kennen lernen und gemeinsam etwas in Bewegung setzen, um die Betreuung, Erziehung und Bildung ihrer und anderer Kindern zu verbessern.

Weiterführende Informationen

Landeselternausschuss Kita (LEAK)

Kitaförderungsgesetz (KitaFöG)

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