Geheimsache Vergleichsarbeiten

08. Jan 2018

Daniela von Treuenfels
Geheimsache Vergleichsarbeiten

Die Ergebnisse der bundesweiten Vergleichsarbeiten in den Klassenstufen 3 und 8 werden in Zukunft nicht mehr veröffentlicht. Die Senatsverwaltung greift mit dieser Entscheidung einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vor, der erst im Frühjahr gefällt werden soll. Das ist intransparent und undemokratisch – ein Kommentar.

Stell dir vor, du bist ein Abgeordneter des Berliner Parlaments und fragst die Verwaltung nach den Ergebnissen der diesjährigen Vergleichsarbeiten, VERA 3 und 8 genannt. Und bekommst zur Antwort: Sorry, das geht dich nichts an. Was der SPD-Parlamentarier Joschka Langenbrinck am 14. Dezember getan hat, gehört eigentlich zur Routine. Die Anfrage wurde jedes Jahr gestellt, und jedes Mal gab es eine Antwort. Da die Senatsverwaltung bereits im Sommer angekündigt hatte, die Resultate diesmal entgegen der bisherigen Praxis nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, ist seine Anfrage jedoch alles andere als Folklore.

Die Antwort von Staatssekretär Mark Rackles ist bemerkenswert: „Im Frühjahr 2018 wird die „Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Vergleichsarbeiten (VERA)“ in der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) verabschiedet werden. Die Länder werden sich darauf verständigen, künftig die VERA - Daten weder für einen Ländervergleich noch für die Veröffentlichung landesinterner Vergleiche zu nutzen.“

Die Antwort ist ein Affront. Einen Beschluss oder eine ähnliche Aufforderung des Parlamentes, einer solchen Übereinkunft der Kultusminister zuzustimmen, gibt es nämlich nicht. Ganz im Gegenteil: die Haltung der Verwaltung ist umstritten. Zudem ist es eher ungewöhnlich, einer Entscheidung durch entsprechendes Handeln vorzugreifen – man muss das wollen. Das Haus Scheeres argumentiert parallel bei einem anderen Thema genau anders herum: Die ersten 10 Schulneubauten, die im Rahmen der „Schulbauoffensive“ gebaut werden, sollen nicht nach dem Lernhausprinzip entstehen. Das neue Modell, auf das sich Fachleute in einem partizipativen Prozess geeinigt hatten, muss warten. Zunächst müsse das Musterraumprogramm für Schulbauten angepasst werden, heißt es aus der Verwaltung. Es werden also immer noch mehrere Hundert Millionen Euro in klassische Flurschulen investiert, deren Raumkonzepte als überholt gelten. Mit Mut und Willen ginge das auch anders.

Im weiteren argumentiert der Staatssekretär stellvertretend für sein Haus widersprüchlich und vermengt Dinge, die nicht zusammengehören. „Die Vergleichsarbeiten zeigen für ausgewählte fachliche Schwerpunkte, in welchen Bereichen eine Lerngruppe leistungsstark ist und in welchen Bereichen zum Erreichen der Bildungsstandards zusätzlicher Förderbedarf besteht. … VERA ist somit ein Instrument, das der einzelnen Schule für eine professionelle Unterrichts- und Schulentwicklung dient.“

Das ist richtig. Und niemand möchte die Ergebnisse einzelner Klassen oder gar Schüler öffentlich diskutieren. Tatsache ist aber auch, dass die Daten in den Schulen noch zu wenig Beachtung finden. Die Chancen der schulinternen Evaluation werden noch zu wenig genutzt. Erkenntnisse von VERA oder auch der Schulinspektion wandern zu oft unkommentiert in die Schublade. Von einer Verpflichtung für Lehrer, mindestens alle zwei Jahre das Selbstevaluationsportal des ISQ zu nutzen, hat die Verwaltung stillschweigend Abstand genommen; der Widerstand der Pädagogen war zu groß. Alternativen wie das Berliner Startup Edkimo sind noch zu wenig bekannt, Vorbehalte seitens der Lehrerschaft verhindern die weitere Verbreitung und damit eine breitere Nutzung.

Auf der anderen Seite gibt es zu wenig Beratung und Unterstützung bei der Interpretation der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten und Evaluationen. Es gibt wenig professionelle Beratung, beispielsweise von Universitäten oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Schulen werden mit Auswertung und der Festlegung von Maßnahmen alleine gelassen. Typische Abwehrhaltungen – „die haben von unserer Arbeit überhaupt keine Ahnung“ – zeigen tiefes Misstrauen gegenüber jeder Art von „Kontrolle“. Die Folge: Viele Schulen haben keine Vorstellung von davon, wo sie stehen. „Es gibt eine erschütternde Diskrepanz zwischen Selbstwahrnehmung und tatsächlich erfüllter Qualitätskriterien“, sagt eine Forscherin der Freien Universität, die sich mit der Entwicklung von Schulen in sozialen Brennpunkten beschäftigt.

Für all das, so scheint es, hat die Bildungsverwaltung keine Lösungen. Mit der Entscheidung, die Daten unter Verschluss zu halten, die Rückschlüsse über die Leistungen der Berliner Schüler ermöglichen, will man offenbar unangenehme Diskussionen vermeiden.

Die Konferenz der Kultusminister hat einen anderen Auftrag. Mit dem selbstgewählten Ziel, zu prüfen ob die Bildungsstandards in allen Bundesländern erfüllt werden, wirft sie einen systemischen Blick auf die Schulen: Lernen die Kinder in Deutschland genug? Erfüllt das Bildungssystem die Ansprüche, die wir formuliert haben? Wo sind Schwachpunkte - auch regional gesehen, Ländervergleiche sind also wichtig. Was können Schüler besonders gut? Welche Stellschrauben können Kultusminister bewegen, damit alle Schulen profitieren? Welche Strategien können die einzelnen Länder entwickeln, was muss gemeinsam getan werden?

Das ist eine andere Ebene mit anderen Daten für andere Fragestellungen als in der einzelnen Schule. Es folgt – hoffentlich – eine Diskussion darüber, wie es gelingt Schulen besser zu machen. Diese staatlichen Schulen haben einen staatlichen Bildungsauftrag, deshalb ist es wichtig, eine gesellschaftliche Diskussion über die Zukunft des Bildungssystems zu führen. Dazu müssen alle Interessierten über die gleichen Informationen verfügen. Das Parlament, um die Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung wahrnehmen zu können. Genauso wichtig sind diese Informationen aber auch für zivilgesellschaftliche Akteure, die eigene Kompetenzen und Ideen für die Bildung mitbringen.

Transparenz ist dabei das entscheidende demokratische Prinzip. Es ist eine Frage der Zeit, bis jemand unter Berufung auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz eine Anfrage auf Veröffentlichung der Ergebnisse der Vergleichsarbeiten stellt. Nach den Buchstaben des Gesetzes wäre eine Ablehnung nicht zu begründen.

Ein Fall für parlamentarische Vielfrager wie Joschka Langenbrinck. Seine Parteikollegin Sandra Scheeres würde dabei allerdings nicht gut aussehen.

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