Bundesgeld für Schulen: Der Teufel scheißt auf den größten Haufen

03. Jul 2020

Daniela von Treuenfels
Bundesgeld für Schulen: Der Teufel scheißt auf den größten Haufen

Berlin will sich im Bundesrat dafür stark machen, dass sozial benachteiligte Schüler digitale Endgeräte erhalten. Das ist eine gute Idee, denn es wäre ein Ende des Prinzips Gießkanne. Die bisherige Praxis zeigt: Der Bund ist nicht in der Lage den ärmsten Kindern zu helfen.

Der Berliner Senat setzt sich im Bundesrat dafür ein, dass Schüler, deren Familien Sozialleistungen beziehen, ein Recht auf ein digitales Endgerät haben. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass die Teilnahme am Fernunterricht ohne ein geeignetes Gerät nicht möglich ist und Kinder, die es sich nicht leisten können, „vom Lernen an sich ausgeschlossen“ sind. Der Antrag soll in der Bundesratssitzung am 3. Juli auf die Tagesordnung kommen.

Die Begründung: Es lägen inzwischen mehrere Urteile von Sozialgerichten vor, die Laptops oder Tablets für leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler als notwendigen Bedarf anerkennen. Das Sofortprogramm zum Digitalpakt von 500 Millionen Euro sei zwar zu begrüßen. Doch ein solches Hilfspaket könne den individuellen Anspruch der Schüler nicht ersetzen.

Das ist richtig. Denn einmalig aufgelegte Programme und Sondertöpfe können kurzfristig helfen und Impulse setzen, nachfolgende Schülergenerationen werden ohne eine verbindliche Regelung jedoch wieder leer ausgehen. Das Projekt „Sofortprogramm“ des Bundes scheitert zudem mal wieder an einem ungeeigneten Verteilmechanismus, mit dem die eingesetzten Mittel nur wenig zielgenau wirksam werden.

Welches Land wie viel von den 500 Millionen Euro erhält, wird mit dem Königsteiner Schlüssel geregelt. Dieser Verteilungsmechanismus kommt immer dann zum Tragen, wenn Vorhaben von Bund und Ländern gemeinsam finanziert werden. Er wird jedes Jahr neu festgelegt, indem das Steueraufkommen eines Landes zu zwei Dritteln und die Bevölkerungszahl zu einem Drittel gewichtet werden. Wirtschaftlich starke Länder mit vielen Einwohnern bekommen (oder bezahlen) mehr als Länder mit weniger Menschen und geringem Steueraufkommen. Auch die Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge und Asylbewerber richtet sich beispielsweise nach dem Königsteiner Schlüssel.

Dieses System scheitert, wenn gezielt bestimmte Regionen oder Bevölkerungsgruppen gefördert werden sollen, und ganz besonders da wo es um bedürftige Kinder in den Schulen geht. Bedürftig heißt hier arm – denn die Pandemie zeigt überdeutlich, dass Fernunterricht neben der fehlenden technischen Ausstattung der Schulen auch daran scheitert, dass es Familien gibt, die sich arbeitstaugliche Laptops nicht leisten können.

Und der Bund kann nicht helfen.

Der Anteil der Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften mit SGB-II-Bezug an allen Kindern lag im Dezember 2019 in Berlin bei 26,3 Prozent, in Bayern bei 5,8 % (Deutschland 12,9 %) . Nach dem Königsteiner Schlüssel (2018) erhält jedoch Bayern einen Anteil am Sofortprogramm des Bundes von 15,6%, das Land Berlin erhält 5,1 %.

Diese wenig plausible Verteilungslogik wird ergänzt durch wenig konkrete Vorgaben und trägt damit die Handschrift der Länder: Beim „Sofortprogramm Digitalpakt“ entscheiden die Landesregierungen darüber, nach welchen Verfahren die Geräte für die Schulen beschafft werden. Die Schulen sollen selbst die Kriterien für die Verteilung an die Schüler festlegen. Eine Bedürftigkeitsprüfung gibt es nicht. Zusammengefasst darf also jeder machen wie er lustig ist.

In den Ländern wiederum sorgen die Kommunen dafür, dass alle vom Kuchen ihren „gerechten“ Teil abbekommen. In Baden-Württemberg wird der Anteil am Sofortprogramm von 65 Millionen Euro (13 % nach Königsteiner Schlüssel bei 7,6% Kindern unter 18 aus armen Familien) nach Schülerzahlen verteilt. Was dazu führt, dass Schüler aus prosperierenden Kommunen pro Kopf genauso viel erhalten wie Kinder aus sozial belasteten Gegenden. Es kann also passieren, dass finanzschwache Kommunen mit einem höheren Anteil an Sozialhilfe beziehenden Menschen nicht alle Kinder mit Tablets oder Laptops ausstatten können. Schulen in wohlhabenden Städten und Gemeinden werden sich dadurch möglicherweise statt einer einfachen Version die hochwertigere Ausstattung leisten können.

Der Teufel scheißt eben immer auf den größten Haufen.

Dazu kommt der Wille zu maximaler Intransparenz. So müssen Kommunen in Baden-Württemberg kein Antragsverfahren durchlaufen, sondern die Mittel werden zugewiesen. Wer was einkauft, wird der Bund als Geldgeber also nicht erfahren. Für weiteren Nebel sorgt die „Aufstockung“. Im Südwesten wird auf die Bundesmittel noch mal dieselbe Summe draufgelegt, insgesamt stehen 130 Millionen Euro zur Verfügung. Das klingt großzügig und ist auch mit dringendst notwendigen Investitionen verbunden. Diese Vermischung bringt aber vor allem den aus Ländersicht günstigen Nebeneffekt der Verschleierung. Was von wem finanziert wurde, werden am Ende, wenn überhaupt, nur noch gewiefte Haushälter durchschauen können.

In Sachen Aufstockung hat das Land NRW jetzt Maßstäbe gesetzt. Aus einem insgesamt 8,9 Milliarden umfassenden Investitionspaket des Landes sollen rund 400 Millionen Euro in die Schulen fließen. In einer Mitteilung heißt es: „Alle Lehrerinnen und Lehrer werden mit digitalen Endgeräten und geeigneter Software ausgestattet. Schülerinnen und Schüler, bei denen ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte besteht, sollen ein mobiles Endgerät erhalten.“ Auch hier gilt: Wenn das Geld weg ist, haben weder Lehrer noch Schüler ein Recht auf ein Arbeitsgerät, das für digitales Lernen und Distanzunterricht geeignet ist.

Das Land Berlin war mit dem Einkauf von Schülertablets einerseits vergleichsweise fix, andererseits aber auch vorsichtig zurückhaltend. Bereits Anfang Juni wurden 9.500 Tablets an Schüler an 400 Schulen verteilt . Kosten dafür: 4,6 Millionen Euro aus Landesmitteln. 29.000 Kinder hatten die Schulleitungen als bedürftig angemeldet, zwei Drittel gingen also zunächst leer aus. Die sollen jetzt bei der Verteilung der Bundesmittel zum Zuge kommen. „Im zweiten Nachtragshaushalt wurden weitere Mittel in Höhe von 25 Mio. Euro beantragt“, sagt eine Sprecherin der Bildungsverwaltung. Dies entspricht fast genau der Summe, die dem Land Berlin aus dem Sofortprogramm des Bundes zusteht (25,6 Mio Euro plus einem Eigenanteil von 10 Prozent).

Dieses Beispiel zeigt stellvertretend, dass Länder sich mit dringenden Investitionen zurückhalten, wenn Mittel des Bundes in Aussicht sind. Das Geschacher um den Digitalpakt hat den Schulen dabei besonders geschadet. Jetzt muss jemand Verantwortung übernehmen und klare Prioritäten setzen: Arme Kinder zuerst. Ein Gesetz, an das sich alle halten müssen, könnte jetzt helfen und auch langfristig sicherstellen, dass nachfolgende Schülergenerationen nicht leer ausgehen, weil irgendwelche Töpfe ausgeschöpft oder noch nicht ausverhandelt sind.

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