Anmeldung für die Oberschule

Daniela von Treuenfels
Anmeldung für die Oberschule

Immer nach den Winterferien, also etwa Mitte Februar, können Eltern ihre Kinder für die 7. Klasse einer Oberschule anmelden. Wir erklären das Verfahren und verraten Tipps und Tricks.

Alle Infos dazu gibt es auf den Seiten der Bildungsverwaltung: www.berlin.de/uebergang-weiterfuehrende-schule/#anmeldung.

Hier gibt es auch die aktuelle Broschüre "Wohin nach der Grundschule" zum herunterladen.

Da uns immer wieder Fragen dazu erreichen, hier noch einmal eine Kurzfassung des Verfahrens und ein paar Tipps und Hinweise.

Förderprognose

Bisher haben Eltern und Kinder folgende Schritte durchlaufen: Am Ende des ersten Halbjahres der 6. Klasse gibt es zum Zeugnis auch eine Förderprognose für die weitere Schule. Hierauf steht eine Empfehlung für die Sekundarschule oder für das Gymnasium und ein Notendurchschnitt. Was das jeweils bedeutet, haben Eltern und Kinder spätestens in einem Beratungsgespräch mit der Klassenleitung erfahren. Wer nochmal nachlesen will: alle Details gibt es auf den Seiten der Senatsbildungsverwaltung.

Tage der offenen Tür

Unbedingt empfehlenswert ist der Besuch des Tages der offenen Tür, den die Schulen im Januar anbieten, dazu hier entlang: berlin-familie.de/tage-der-offenen-tuer. Mehrere Schulen anzusehen, ist unbedingt empfehlenswert. Da die Termine der bevorzugten Schulen auch parallel stattfinden können, kann es eine gute Idee sein, schon eine Runde durch den offenen Tag zu drehen, wenn das Kind erst in der fünften Klasse ist.

Und so geht es weiter:

Die Schulen der engeren Wahl stehen fest, eine Prioritätenliste liegt auf dem Küchentisch - im Idealfall vom Schüler oder der Schülerin erstellt. An der Schule, die an Platz 1 steht, melden Eltern ihr Kind an. Hinweis: Aufnahmekriterien der einzelnen Schulen können interessierte Familien vor Ort erfragen oder über das Schulverzeichnis herausfinden. Schulen mit Profilklassen nehmen Siebtklässler abweichend vom Standardverfahren auf.

Ab hier kann es anstrengend werden. Denn erstens gibt es Bezirke wie Pankow mit einem enormen Mangel an Plätzen. Tipp: Ein Blick über die Bezirksgrenzenzen lohnt sich!

Außerdem zieht es viele Familien an die, warum auch immer, angesagten Schulen. In jedem Bezirk gibt es die Top-Favoriten, die immer mehr Anmeldungen als Plätze haben. Aber wie ist die Situation an den anderen Schulen? Tipp: die Zahlen der vergangenen Jahre liegen den Bezirksschulbeiräten vor, hier kann man nachfragen. Die Nachfrage variiert immer etwas, manche Schulen sind in einem Jahr übernachgefragt, im nächsten haben sie weniger Anmeldungen als Plätze zur Verfügung stehen.

Aber wie ist die Anmeldesituation aktuell? Tipp: Schulen geben auf Anfrage darüber Auskunft, wie viele Plätze zur Verfügung stehen und wie viele Anmeldungen es bislang gibt. Eine Option wäre, mit der Anmeldung bis zum letzten Tag zu warten, und mit dem Wissen um diese Tendenz das Anmeldeverhalten auszurichten. Dieser Strategie folgen mittlerweile nicht wenige Familien, Überraschungen sind also nicht gänzlich auszuschließen.

Wer in der Erstwunschschule keinen Platz erhält, wird an die Schulen auf Platz 2 und 3 der Liste verwiesen, sofern dort Plätze frei sind. Tipp: Hier Schulen auswählen, die weniger nachgefragt werden. Hinweis: Die Plätze werden nach der Reihenfolge der Förderprognose vergeben. Schüler mit guten Noten sind also im Vorteil.

Das Auswahlverfahren

Überschreitet die Zahl der Anmeldungen für eine als Erstwunsch benannte Schule deren Aufnahmekapazität, wird unter Berücksichtigung der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, ein Aufnahmeverfahren durchgeführt.
Die Gesamtauswahl muss in Kontingenten mit folgender prozentualen Verteilung der verfügbaren Plätze vorgenommen werden: 10 Prozent Härtefälle (Härtefallkontingent), mindestens 60 Prozent nach durch die Schule festgelegte Kriterien (Kriterienkontingent) und 30 Prozent durch Losentscheid (Loskontingent).

Im Rahmen des Kontingents der Kriterienauswahl (60%) findet bei Übernachfrage die Auswahl nach den Kriterien statt, die von der Schulkonferenz festgelegt wurden. Legt eine Schule keine Aufnahmekriterien fest, so werden die nach Aufnahmekriterien zu vergebenden verfügbaren Plätze nach der Durchschnittsnote der Förderprognose vergeben.

Plätze, die im Rahmen der 10%-Quote zur Verfügung stehen und nicht in Anspruch genommen werden, werden an Geschwisterkinder vergeben, die nicht bereits im Rahmen des kriterienorientierten Auswahlverfahrens oder als Härtefälle aufgenommen wurden. Bleiben danach im Härtefallkontingent noch Plätze übrig, sind diese den nach Aufnahmekriterien zu vergebenden Plätzen zuzurechnen.

Für Gemeinschaftsschulen gelten besondere Aufnahmekriterien. Sofern sie nicht im Online-Schulverzeichnis hinterlegt sind, können sie direkt bei der Schule erfragt werden.

Informationen zum Auswahlverfahren:

www.berlin.de/uebergang-weiterfuehrende-schule

Die Guideline zum Anmeldeverfahren

für das Schuljahr 2024/25

Ab Dezember finden sich die für das Schuljahr 2024/2025 geltenden Aufnahmekriterien jeder Schule im Online-Schulverzeichnis:
www.bildung.berlin.de/Schulverzeichnis

Ebenfalls im Dezember informieren die Gemeinschaftsschulen alle Eltern der Jahrgangsstufe 6 über das Anmeldeverfahren für die Kinder, die an eine andere Schule der Jahrgangsstufe 7 wechseln möchten.

Vor den Winterferien haben die Grundschulen und bei Wechselwunsch auch die Gemeinschaftsschulen die Beratungsgespräche mit den Eltern zum Übergang durchgeführt.

Am letzten Schultag vor den Ferien werden die Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufe 6 zusammen mit der Förderprognose, dem Anmeldebogen und einem Elternbrief ausgehändigt. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten zusätzlich ein Begleitblatt, in dem prognostisch anzugeben ist, wie das Kind die gewünschte Schule erreichen soll.

Vom 20.02.2024 bis 28.02.2024 ist der Anmeldezeitraum. Die Anmeldung ist nur mit dem ausgehändigten Anmeldebogen möglich. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss zusätzlich das Begleitblatt zum Anmeldebogen und eine Kopie des Feststellungsbescheids zum sonderpädagogischen Förderbedarf abgegeben werden.

Bei einer Anmeldung am Gymnasium trotz einer Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule und einer Durchschnittsnote, die nicht besser als 3,0 ist, müssen die Eltern ein zusätzliches Beratungsgespräch an einem Gymnasium wahrnehmen. Dafür vereinbaren sie bis zum 19. Februar 2024 einen Termin mit dem Gymnasium, welches in der Rangfolge (Erst-, Zweit- oder Drittwunsch) zuerst gewünscht wird.

Am 11. Juni werden berlinweit die Bescheide versendet.

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