Generationenvertrag und Rente: die Ausbeutung der Eltern

15. Nov 2018

Generationenvertrag und Rente: die Ausbeutung der Eltern

Das System der Rente fährt gegen die Wand. Weil das jeder mindestens ahnt, wenn nicht sogar genau weiß, verschärft sich der Ton in den Debatten. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Jung gegen Alt, arm gegen reich, Angestellte gegen Selbständige, Arbeiter gegen Beamte oder einen Konflikt zwischen den Generationen - das sind wichtige Themen, aber bezogen auf die Rentenproblematik reine Ablenkungsmanöver.

Die Freerider

Es geht statt dessen um die Solidargemeinschaft gegen Free-Rider (Prof. Wolfgang Kersting), Trittbrettfahrer oder wie auch immer man Kinderlose in Bezug auf deren Beitrag für die Gesellschaft bzw. die Rente bezeichnen mag. Mehr als 25 % der Menschen in Deutschland bleiben kinderlos und schon über 30% der Politiker. Kinderlose haben den Generationenvertrag gekündigt.

Warum müssen alle länger arbeiten? Warum müssen Kinder ihre Ausbildung schneller und besser abschließen? Warum müssen Einwanderer das deutsche Bildungssystem entlasten und gleichzeitig die deutsche Rentenkasse füllen? Warum müssen zukünftige Rentner mit geringeren Bezügen rechnen, obwohl sie zuvor mit hohen Beiträgen zur guten Versorgung der jetzigen Rentner beigetragen haben? Warum können viele auf eine ungebrochene Erwerbsbiographie zurückschauen und deswegen die Freizeit im Alter genießen, während andere für ihre Kinder die Erwerbsarbeit unterbrechen oder reduzieren müssen, um später bis ins hohe Alter zu arbeiten müssen und sei es "nur" als Betreuer der Enkelkinder? Warum?

Der entscheidende Grund: Ein Viertel der Menschen in Deutschland bekommt keine Kinder mehr. Diese Menschen leisten nicht die für die Gesellschaft kostenlose aber grundlegende Familienarbeit und sie finanzieren auch keine Kinder, was sich für Eltern auf rund 200.000 € pro Kind summiert. Und – das ist das Entscheidende, Kinderlose leisten auch keinen gleichwertigen Ersatz als sozialen Beitrag für die Gesellschaft.

Die Kinderlosen haben den Generationenvertrag gekündigt. Das heißt, die oben beschriebenen Belastungen - und das sind nicht alle - dienen im Wesentlichen dazu, Kinderlose zu alimentieren. Das mag sich hart anhören, zumal für Menschen, die unfreiwillig kinderlos geblieben sind. Aber die nachwachsende Generation kann es nicht leisten, den Unterhalt für Menschen zu bestreiten, die sich aus der sozialen Aufgabe Kindererziehung und -finanzierung ausgeklinkt haben und dafür am Ende noch mit höheren Rentenbezügen belohnt werden. Es ist eine Ausbeutung der Jungen durch die kinderlosen Alten. Die Kinder werden in Notwehr ebenfalls den Generationenvertrag kündigen müssen.

Der Drei-Generationenvertrag

Der Generationenvertrag von 1957 ist in Wirklichkeit kein Generationenvertrag, da er erst mit dem Eintritt in die Erwerbstätigkeit und den Beitragszahlungen wirksam wird. Es wurde damit eben schlicht festgelegt: "Die Jüngeren zahlen ihre Beiträge in die Rentenversicherung ein, wovon die Renten der heute Älteren ausbezahlt werden". So simpel steht es heute auch auf der Homepage der Rentenversicherung. Es gibt dort auch einen ergänzenden Hinweis: "Die Weiterentwicklung und Anpassung des Generationenvertrages an die demografische und wirtschaftliche Entwicklung wird laufend diskutiert." Auch die Rentenversicherung weiß offenbar, dass das kein echter Generationenvertrag ist.

Ein echter und funktionierender Generationenvertrag wird nämlich schon mit der Geburt zwischen Eltern und Kindern geschlossen und lautet: Wir Eltern ziehen dich groß und sorgen für eine Ausbildung, dafür versorgst du uns, wenn wir nicht mehr für uns selbst sorgen können, also alt oder krank sind. Und damit sich die Risiken ausgleichen wird alles in einen Topf - die Rentenkasse (aber auch in die Pflege- und Krankenversicherung) geworfen, so dass z.B. nicht einige wenige Kinder alleine für ihre besonders kranken Eltern aufkommen müssen oder bei anderen die Freude über das lange Leben ihrer Eltern nicht durch die entsprechend lange finanzielle Belastung getrübt wird.

Das ist ein uraltes Prinzip. Jeder Mensch hat einen solchen Vertrag, aber Eltern haben zwei solche Verträge, den ersten mit ihren Eltern und den zweiten mit ihren Kindern.

Der 1. Vertrag sorgt dafür, dass die alte und/oder kranke Generation versorgt wird. Diese Versorgung wird finanziert aus: Renten- und Pflegebeiträgen, einem Großteil der Krankenkassenbeiträge und mit Bundeszuschüssen von rund 100 Milliarden Euro auch aus Steuermitteln. Das ist das „Entgelt“ an die Eltern für die erhaltene Erziehung und Bildung. Mit den Zahlungen aus diesem 1. Vertrag werden aber noch keine eigenen Renten- und Pflegeansprüche und im Grunde auch keine vollen Ansprüche zur Krankenversorgung erworben.

Ansprüche auf Rente, Pflege und Krankenversorgung ergeben sich erst aus dem 2. Vertrag mit den eigenen Kindern, denn nur durch die Erziehung und Bildung der nachfolgenden Generation werden diese Ansprüche erarbeitet. Wer also keine Familienarbeit leistet und keinen 2. Vertrag hat, kann nach dem Generationenvertrag im Alter im Grunde auch keine Ansprüche aus der Sozialversicherung geltend machen, sondern muss sich um die Absicherung der Lebensrisiken Alter, Pflege und Krankheit zusätzlich selbst sorgen. Denn Kinderlose haben den Generationenvertrag gekündigt.

Zusammen bilden diese Verträge den Drei-Generationenvertrag, weil damit drei Generationen einbezogen werden und nicht nur eineinhalb wie beim aktuellen "Generationenvertrag".

Es wird aber von vielen Politikern immer noch so getan, als würde man mit den Rentenbeiträgen in eine Versicherungskasse einzahlen aus der man später die Rente ausbezahlt bekommt. Jeder könnte wissen, dass das nicht so ist. Auch Politiker wissen, dass mit den Rentenbeiträgen nur die Rente der Eltern (und Kinderlosen) bezahlt, aber nicht ein Euro für die eigene Rente angespart wird. Das Geld ist weg. Die eigene Rente muss die nachfolgende Generation erwirtschaften und die gibt es eben nur mit Kindern, die geboren, erzogen und ausgebildet werden. Dabei ist es auch völlig egal, ob die Rente aus Steuermitteln, Beiträgen oder sonstigen Transfers bezahlt wird. Es bleiben immer die Kinder, die nach dem aktuellen System die Rente bezahlen müssen. Das ist in Ordnung, solange sich die Gesellschaft an den Drei-Generationen-Vertrag hält. 25 % haben sich jedoch vom Drei-Generationenvertrag verabschiedet. Diese müssten wieder einbezogen werden. Dennoch heißt das nicht, dass es mehr Kinder geben muss.

Ob jemand Kinder haben möchte oder nicht, bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Wenn jemand aber kinderlos bleibt – aus welchen Gründen auch immer – muss aber für die nicht geleistete Familienarbeit und die Finanzierung der Kinder ein gleichwertiger Ersatz geleistet werden, andernfalls leben Kinderlose auf Kosten von Eltern. Denn mit den laufenden Renten- und Pflegebeiträgen und einem Großteil der Krankenkassenbeiträge werden nur die Kosten der alten Generation bezahlt.

Ansprüche auf Rente, Pflege und Krankenversorgung nach dem Drei-Generationenvertrag ergeben sich nur durch die Erziehung und Bildung der nachfolgenden Generation. Wer also keine Familienarbeit leistet, dürfte im Alter auch keine Ansprüche aus der Renten- und Krankenversicherung geltend machen können. Kinderlose müssten sich stattdessen um die Absicherung der Lebensrisiken Alter, Pflege und Krankheit selbst sorgen.

Die Rentenformel

Es wird immer behauptet, die Rentenversorgung sei nur sehr schwer zu prognostizieren, dabei ist es einfache Mathematik: Wir treffen zunächst folgende Annahmen (Durchschnittswerte, die beliebig angepasst werden können, das Rechenprinzip ändert sich dadurch nicht)

die Rentenformel

RA: Renteneintrittsalter: 66 Jahre
EA: Eintrittsalter zur Rentenbeitragszahlung: 20 Jahre
B: Beitragssatz: 20 % des (maßgeblichen) Einkommens
KPK: Kinder pro Kopf : 1 Kind
LE: Lebenserwartung: 82 Jahre
ergibt
R: Rente in Prozent des (maßgeblichen) Einkommens

Dabei ist das maßgebliche Einkommen das mittlere Einkommen auf das Beitrag bezahlt wird und auf das bei der Rente wiederum Bezug genommen wird.

Mit diesen Werten wäre eine Rente von genau 57,5% über im Mittel 16 Jahre finanzierbar. Und das völlig ohne Zuschüsse aus der Steuerkasse. Das ist eigentlich nicht schlecht.

Das ergibt sich aus der einfachen Rentenformel:
R=( RA-EA)/(LE-RA)*B*KPK

Einfach ausgedrückt: Die Rentner können nur das bekommen, was die Kinder einzahlen – nicht wirklich überraschend.

Man kann nun die Annahmen für die einzelnen Werte variieren und erhält dadurch verblüffende bis erschreckende aber durchaus plausible Ergebnisse.

Beispiel 1: Ändert man z.B. das Renteneintrittsalter auf 63 Jahre, bleiben nur noch 45,3% für die Rente, ein massiver Einbruch von 12 Prozentpunkten, obwohl das Alter nur 3 Jahre verschoben wurde.

Beispiel 2: Reduziert man die Kinderzahl auf 0,75, was der derzeitigen Geburtenrate entspricht, so bleiben nur noch 43,1% für die Rente, also 25% weniger. D.h. Eltern müssen auf ein Viertel Ihrer Rente verzichten, damit auch Kinderlose Rente bekommen können, weil ja wiederum ein Viertel der Menschen keine Kinder hat, die die Rentenkasse finanzieren.

Beispiel 3: Die Dauer der Beitragszahlungen bei den heute 65 bis 85-Jährigen lag im Durchschnitt nur bei 39,1 Jahren (Generali Altersstudie 2017). Gehen wir also von einem durchschnittlichen Eintrittsalter von 26 Jahren für die Rentenbeitragszahlung, also einer Dauer von 40 Jahren aus. Außerdem setzen wir den derzeitigen Beitragssatz von 18% und die derzeitige Geburtenrate von 0,75 ein. Rentenbeginn 66 und Lebenserwartung 82 bleiben unverändert. Das sind die aktuellen statistischen Werte. Daraus ergibt sich eine Rente von 33,8 %. Die Rente liegt derzeit aber bei 48%, also 14,2 Prozentpunkte darüber. Da fehlen rund 30%, wovon werden diese finanziert?

2017 betrugen die Rentenzahlungen 288,43 Mrd. Euro, davon wurden rund 90 Mrd Euro also rund 30% aus Steuermitteln finanziert. Das ist genau die Differenz, die wir oben als Fehlbetrag ermittelt haben und womit die Rente trotz Kinderarmut auf 48% angehoben wird.

So einfach ist das.

An der zugegeben vereinfachten Rentenformel kann man die wenigen, aber entscheidenden Stellschrauben des Rentensystems sehr schön sehen. Nun - an welchen dieser Stellschrauben könnte man zur Rettung des Systems drehen?

Die Lebenserwartung wird noch steigen. Die Rente ist bereits am unteren Limit, eine Senkung wird kaum durchsetzbar sein, obwohl die mittleren Nettoeinkommen der Rentner seit 1991 um rund 25-31% gestiegen sind (Spiegel Nr.46, 10.11.2018). Die Beitragszahlungen sind am oberen Limit. Weitere Erhöhungen werden in Aussicht gestellt, obwohl die Nettoeinkommen wegen der steigenden Abgabenlasten der arbeitenden Menschen unter 54 Jahren seit 1991 nur um maximal 10% gestiegen sind (Spiegel s.o.). Das Renteneintrittsalter wurde schon auf 67 erhöht, eine weitere Erhöhung wird kommen, aber zur Rettung des Systems bei weitem nicht ausreichen.

Trotz Verkürzung der Schul- und Ausbildungszeiten einzelner Ausbildungsgänge dürfte sich die Dauer der Zahlung kaum erhöhen lassen. Schon weil die Ansprüche (und damit auch die Dauer) der Ausbildung höher werden und verstärkte Wechsel der Arbeitsplätze und der verbundenen Pausen mit einer Verkürzung der Lebensarbeitszeit eher die Regel als die Ausnahme sein werden. Wir haben oben dafür schon optimistisch 40 Jahre angenommen.
Die Stellschrauben sind also eigentlich schon am Anschlag.

Bleibt also der "Faktor" Kinder. Wenn jeder ein Kind hätte, das Rentenbeiträge über 40 Jahre bezahlte, ergäbe sich für eine Rentenbezugsdauer von 16 Jahren eine Rente von 45% (ohne Steuerzuschüsse). Beim aktuellen Faktor von 0,75 Kinder pro Kopf reduziert sich der Wert aber - wie wir oben gesehen haben - auf 33,8%. Zum oben beschriebenen Verzicht von Eltern auf 25 % ihrer Rente kommt noch hinzu, dass Eltern aufgrund von Verdienstausfallzeiten für die Kinderbetreuung geringere Rentenanwartschaften erwerben als Kinderlose und deswegen zusätzlich schlechter gestellt werden, auch wenn es inzwischen auch Rentenpunkte für Kinder gibt, die aber den Aufwand und Verdienstausfall bei weitem nicht ausgleichen. Auch der um 0,25% erhöhte Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose mit im Höchstfall 91,35 € pro Jahr, fällt im Vergleich zu den Kosten, die Eltern für Kinder mit rund 10.000 € pro Jahr aufbringen müssen, kaum ins Gewicht. Trotz der genannten Maßnahme und auch der Verbesserung der Kita-Versorgung, bleibt die Zahl der Kinder pro Kopf seit Jahren im Grunde unverändert. Das ist auch nicht tragisch.

Die Kritik an der Bevorzugung von Kinderlosen bei Steuern und Abgaben heißt nicht, dass wir mehr Kinder brauchen! Das kann und muss jeder für sich entscheiden. Wer keine Kinder haben möchte, sollte besser auch keine großziehen. Die Zahl der Kinder wird sich nicht so einfach erhöhen lassen.
Im übrigen sollte diese "Stellschraube" sich selbst überlassen bleiben.

Da die Stellschrauben am Anschlag sind bzw. nicht gedreht werden können oder sollten, fährt das System unweigerlich gegen die Wand?

Nein! Wir müssen nur zu dem Prinzip zurückkehren, dass alle für ihr Auskommen im Alter vorsorgen müssen. Mit den Rentenbeiträgen und rund einem Drittel der gezahlten Steuern wird ja nur die Altersversorgung der Eltern und der größer werdenden Gruppe der kinderlosen Alten bezahlt. Es wird nichts angespart. Mit dem Rentenbeitrag wird keine Altersvorsorge geschaffen, also werden damit im Grunde auch keine Rentenansprüche erworben. Kinderlose kassieren dennoch und in der Regel sogar mehr als Eltern - weil die fatale Rechtslage eben eine andere ist.

Die angemessene Beteiligung von Kinderlosen an der Altersvorsorge

Bisher haben die Babyboomer dafür gesorgt, dass das System noch überlebt hat. Sie sind jetzt in den 50ern und im besten (Verdienst-) Alter und lassen mit hohen Beiträgen das Geld in die Rentenkasse sprudeln. Ab 2025 ist damit Schluss. Das hat auch die Politik erkannt und eine Rentenkommission eingesetzt. Schon durch die Besetzung zeichnet sich ab, dass sich wenig ändern wird. Das Rentenalter wird ein bisschen erhöht, die Beiträge werden massiver erhöht, außerdem wird man die Steuerzuschüsse erhöhen und Leute, denen das nicht reicht, werden auf private Vorsorgemöglichkeiten der Versicherungswirtschaft verwiesen, deren Interessen Herr Börsch-Supan in der Rentenkommission vertritt. Das alles wird den Eltern, die mit ihren Kindern bereits an der Belastungsgrenze (oder darüber) liegen nicht wirklich helfen. Alleinerziehende dürften in der Regel schon gar nicht in der Lage sein, Geld zu verdienen, Ihre Kinder zu versorgen und gleichzeitig noch eine private Vorsorge zu finanzieren.

Kinderlose sind in der Rentenpolitik aber kein Thema. Es wird hinter dem Wort Demographie versteckt, und darauf habe man nun mal keinen Einfluss. Der zuständige Arbeitsminister Heil findet den aktuellen Vorschlag, des Gesundheitsministers Spahn zur stärkeren Beteiligung von Kinderlosen an der Rente gar eine "schräge Idee" – das lässt für die Rentenkommission nichts Gutes ahnen.

Dennoch oder gerade deswegen wird es höchste Zeit, dass sich auch Kinderlose angemessen an ihrer Rentenversorgung beteiligen.

Für Kinderlose, die sich Kosten und Zeit für Kinder sparen, heißt das, dass sie sich auf andere Weise eine Altersvorsorge erarbeiten müssen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum Eltern auch für die Altersvorsorge von Kinderlosen aufkommen müssen. Nur weil Kinder (meistens) viel Spaß machen, müssen Kinderlose nicht kostenlos profitieren. Ein Job wird ja auch dann bezahlt, wenn er Spaß macht.

Es geht aber nicht darum Kinderlose zu bestrafen, sondern schlicht um finanzielle Gleichbehandlung mit Eltern. Es gilt die "Transferausbeutung der Eltern" (J. Borchert, Sozialstaatsdämmerung) zu beenden. Dann würde auch die Demographie für die Altersversorgung keine Rolle mehr spielen. Kinder zahlen problemlos die Rente ihrer Eltern. Kinderlose finanzieren – statt Kinder – eine separate Rentenkasse für Kinderlose, auch diese könnte im Umlageprinzip wiederum die Rente von Kinderlosen finanzieren.

So könnten beispielsweise Kinderlose mit einem Versicherungsbeitrag in Höhe des Existenzminimums für Kinder in Höhe von jährlich z.Z. 7.428 € für Ihre eigene Rente sorgen. Damit würden sie finanziell ähnlich gestellt wie Eltern, auch wenn Eltern in der Regel höhere Aufwendungen haben. Dieser Beitrag müsste wenigstens 25 Jahre bezahlt werden.

Der Betrag könnte ab einem Alter von 31 Jahren mit zunächst 10% (62,5€/Monat) erhoben und bis zum Alter von 40 Jahren jährlich um 10 Prozentpunkte auf 100% angehoben werden. Damit wäre eine Rente von rund 1.250 € pro Monat ab 67 Jahren finanzierbar, wenn nur 25 Jahre bezahlt lang bezahlt wird, wären es rund 975 €. Da im bisherigen Rentensystem die Rente auch von der Höhe der gezahlten Beiträgen abhängig ist, käme noch ein entsprechend angemessener Zuschlag aus der "alten" Rentenkasse hinzu, sofern entsprechend hohe Beiträge entrichtet wurden – das sind aber Details.

Gleichzeitig könnte die Belastung aus den Rentenbeiträgen für alle um bis zu 25% reduziert werden, da sie ja nicht mehr für Kinderlose aufkommen müssten, sondern tatsächlich dann nur die Rente für Ihre Eltern bezahlen. Das würde insgesamt Eltern entlasten. Selbstverständlich kann man einem kinderlosen 65-Jährigen heute nicht sagen, dass er in 2 Jahren keine Rente bekommen wird. Aber einem 25-Jährigen kann man solche Perspektiven schon aufzeigen. Erst mit einer solchen Beteiligung von Kinderlosen an ihrer Altersversorgung würde nach über 60 Jahren der Fehler der Rentenversicherung von 1957 behoben. Kinderlose müssen wieder in den Generationenvertrag und damit in die Gesellschaft integriert werden.

Wenn man statt dessen behauptet, man habe ja nie einen Generationenvertrag unterschrieben (K. Herrnkind) leugnet man einfach die Verantwortung von Kinderlosen für ihre eigene Altersversorgung. Das ist aber keine Lösung.

Ja, das ist ein sehr heikles Thema. Wenn man die Abhängigkeit der Rente von der Anzahl der Kinder beschreibt, wird man schnell in Ecken gedrängt, wo man sich gar nicht zugehörig fühlt. So wurde das Kinderthema von den Nazis und auch sonst schon vielfach missbraucht und wird auch deswegen gemieden. Auch heute wird von einigen beschworen, dass es mehr Kinder gegeben müsse - darum geht es aber gar nicht. Es geht auch nicht darum Kinderlosen irgendwelche Vorwürfe zu machen oder sie zu "bestrafen", sie sind für das verfahrene Rentensystem ja nicht verantwortlich zu machen. Bei einer nach wie vor wachsenden Weltbevölkerung, kann man ja auch in Frage stellen, ob eine große Kinderzahl wirklich gut ist. Auf der anderen Seite bleibt die Frage, wofür machen wir das alles, wenn nicht für die Kinder. Aber das soll jeder für sich entscheiden können.

Es geht schlicht darum, dass sich jeder um seine eigene Altersversorgung kümmern sollte und man das nicht einfach anderen überlassen kann.

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