Nachholbedarf bei Kinderrechten in Berlin

20. Dez 2019

Daniela von Treuenfels
Nachholbedarf bei Kinderrechten in Berlin

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht Nachholbedarf bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Land Berlin.

In der Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ wurden fünf Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung, sowie das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung. Gut wird dabei für Berlin die Umsetzung des Kinderrechts auf Bildung beurteilt, insbesondere der Anteil der öffentlichen Ausgaben für Kindertagesbetreuung gemessen an der eigenen Wirtschaftsleistung, dem niedrigen Anteil an Schülerinnen und Schülern an Förderschulen, die Bekanntheit der Kinderrechte aus der Schule, oder dass die Schulpflicht für asylsuchende Kinder rechtlich direkt mit Beginn des Aufenthalts im Land Berlin greift. Beim Recht auf Beteiligung werden die größten Entwicklungsbedarfe gesehen, beispielsweise bei der Verankerung von Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche im Bezirksverwaltungsgesetz, bei kindgerechten Informationen über die Anhörung und Beteiligung in Gerichtsverfahren, bei institutionalisierten Dialogverfahren zwischen Landespolitik und Kindern und Jugendlichen, oder bei der Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder durch Familiengerichte in Verfahren, die ihre Interessen berühren.

In der Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ werden Beispiele guter Umsetzung, aber auch die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe in den einzelnen Bundesländern aufgezeigt. Im Gesamtergebnis schneiden Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein überdurchschnittlich ab. Dies bedeutet, dass in diesen Bundesländern die Kinderrechte vergleichsweise am besten umgesetzt werden. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen liegen im Durchschnitt. Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt sind insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet.

Für den Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes werden auf Grundlage von bereits verfügbaren öffentlichen Daten und eigenen Datenerhebungen 64 Kinderrechte-Indikatoren gebildet. Der Kinderrechte-Index wird ergänzt durch Kinderperspektiven zum Recht auf Beteiligung, die durch qualitative Befragungen von Kindern in den Kontexten „Inklusion und Exklusion in der Schule“ sowie „Armutserfahrungen“ eingeholt wurden.

Alle Infos mit der gesamten Studie, einer Zusammenfassung und Ländersteckbriefen der 16 Bundesländer: www.dkhw.de/kinderrechte-index

Informationen zur Umsetzung der Kinderrechte bietet auch das Deutsche Institut für Menschenrechte mit seinen „Landkarten“.

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