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Aktualisiert (Samstag, den 06. März 2010 um 15:33 Uhr) Geschrieben von: Ute Nennecke

Mieter haben das Recht, Kinderwagen oder Rollstühle im Hausflur abzustellen, wenn sie auf diese angewiesen sind und der Platz es zulässt. Dies teilt der Deutsche Mieterbund unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs mit (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof V ZR 46/06). Wer eine Wohnung miete, so der Mieterbund, habe auch das Recht, die Gemeinschaftsflächen zu nutzen. Hierzu gehört nach Ansicht der Richter auch, dass Kinder im Hof spielen dürfen.

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