17. Nov 2021
Wenn in einer Schule Coronafälle auftreten, muss die Schulgemeinschaft darüber unterrichtet werden.
Wie ist das geregelt? Die Qualitätsbeauftragte Ruby Mattig-Krone hatte in ihrem Mailpostfach dieses Anliegen:
In unserer Grundschule häufen sich die Coronafälle, aber niemand weiß etwas Genaues. Die Schulleitung möchte nicht alle Eltern in der Schule informieren, sondern nur die Eltern von betroffenen Klassen. Begründet wird dies mit dem Datenschutz.
Ich kann das nicht nachvollziehen. Die Kinder treffen sich im Hort, im Verein, in der Nachbarschaft, im Freundeskreis – ist es da nicht sinnvoll, alle Eltern über das Infektionsgeschehen zu informieren und auch die Gesamtzahl der Fälle zu nennen?
Im Juli haben die Schulen dazu eine Information bekommen, wie im Falle von Coronainfektionen unter Schülern und Lehrern vorzugehen ist. (siehe hier: "Kommunikationswege innerhalb der Schule")
Demnach handelt Ihre Schulleitung einerseits korrekt, indem sie betroffene Klassen direkt informiert und die Maßnahmen bespricht.
Andererseits sollen alle Eltern, Kinder und Lehrkräfte jeweils
am Freitag über die wöchentliche Einordnung in den Stufenplan informiert
werden. Zu diesem Bericht gehören auch Angaben über die Anzahl der betroffenen
Klassen sowie die Anzahl der Coronafälle insgesamt. Diese Information sollte
über Ihre Elternvertretung bei Ihnen ankommen.
In jedem Fall spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle, Daten werden nur
anonymisiert weitergegeben..
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