Der April macht was er will - und alle anderen auch.
Was wichtig ist:
Kita-Kinder und Schüler sind über die gesetzliche
Unfallkasse versichert. Wenn auf dem Weg zur Kita oder zur Schule oder während des
Kita- bzw. Schultages ein Unglück geschieht, übernimmt die Kasse die Kosten.
Das gilt auch für Corona-Infektionen, wenn die Ansteckung in
der Einrichtung stattgefunden hat. Ja, da ist der Haken, weil der Nachweis
schwer zu führen ist – aber wie Buzzfeed
berichtet, wurden bereits 40 Prozent (einer insgesamt sehr kleinen Anzahl) der
Anträge positiv beschieden.
Das Thema wird uns wohl noch eine Weile beschäftigen. Nicht
nur, weil die Bildungseinrichtungen die Infektionen der Kasse oft nicht melden,
obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet wären. Sondern auch, weil die
asymptomatischen Fälle außen vor bleiben, obwohl es auch hier Berichte über
Spätfolgen gibt.
Was noch wichtig ist:
Wenn euer Kind freiwillig eine Klassenstufe wiederholen
möchte, müsst ihr das bis zum 13. April beantragen. Infos zu haben wir hier.
Was nicht wichtig ist
Es gibt einzelne Bezirkselternvertretungen, die dazu
auffordern, sich die Sache mit den Wiederholungen noch mal ganz ganz ganz genau
zu überlegen. Aufgezählt werden neben den üblichen (richtigen) Argumenten gegen
das Sitzenbleiben aber hier zuerst und nachdrücklich: es gebe keinen Platz für
die Wiederholer, und wenn es zu viele würden, wäre sogar ein Schulwechsel
unvermeidbar.
Kannste dir nicht ausdenken. Statt darauf hinzuweisen, dass
der fucking Senat es seit Jahren und Jahrzehnten nicht schafft, seine Bedarfe
zu planen und Kapazitäten zu schaffen und außerdem die Schulen so defizitär ausstattet,
dass guter Fernunterricht vielfach Wunschdenken bleibt, malen die
Elternvertretungen das Schreckensbild des Schulplatzverlustes. Was für Blindgänger.
Einfach nicht hinhören.
Gehen wir gemeinsam davon aus, dass alle Eltern verantwortungs-
und respektvoll mit der Lebenszeit ihrer Kinder umgehen. Elternvertretungen sollten
sich dafür einsetzen, dass der worst case – die Klassenwiederholung wegen
schlechten oder entfallenen Unterrichts – zum Wohle des Kindes organisiert
wird.
Sehr wichtig:
Kinderrechte ins Grundgesetz! Leser unserer Rubrik „aus dem
Bundestag“ wissen, dass die Bundesregierung endlich einen Gesetzentwurf ins
Parlament eingebracht hat. Die Regierungskoalition schlägt folgenden Zusatz zu GG
Art. 6 (2) vor: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres
Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten
und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der
verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Wie notwendig ein Bundesgesetz mit Verfassungsrang ist,
zeigt das Deutsche Institut für Menschenrechte seit 2016 mit regelmäßigen
Befragungen der Bundesländer zu verschiedenen Aspekten der UN
Kinderrechtskonvention. Insgesamt ist das Bild heterogen und teilweise
desaströs, wie die letzte Umfrage im vergangenen Jahr zur Situation zu
Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen gezeigt hat. Die
Einrichtungen seien „keine Orte, die ein kindgerechtes Aufwachsen begünstigen“
Unser aktualisierter Artikel findet sich HIER.
Irgendwie auch wichtig
Der Senat hat heute
verkündet, wie es nach den Ferien in den Schulen weitergehen soll. Im
Prinzip so wie vor den Osterferien, nur mit einer Testpflicht für Schüler im
Präsenzunterricht. Der Test muss in der Schule durchgeführt werden. Ich halte
das für richtig, hier
hatte ich das aufgeschrieben.
Die Testverweigerer randalieren bereits durch die sozialen
Medien, darunter sind sowohl Lehrer als auch Eltern. Ich hole schon mal das
Popcorn raus.
Bleibt gesund.
Daniela