Veränderungen beim Elterngeld

09. Nov 2020

Daniela von Treuenfels
Veränderungen beim Elterngeld

Frühchenmonat und mehr Teilzeitmöglichkeiten: das Elterngeld soll mehr Flexibilität bringen. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen.

Das Elterngeld ist der Porsche unter den familienpolitischen Leistungen. Fast 2 Millionen Eltern haben 2019 das Elterngeld bezogen. Über 40 Prozent der Väter nehmen heute Elternzeit. Vor Einführung des Elterngeldes waren es noch 3 Prozent. Mit dem neuen Gesetz soll die Leistung flexibler, partnerschaftlicher und einfacher werden.

Das ist geplant:

Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also volle vier Arbeitstage - angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 - 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25-30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet.

Frühchenmonat

Wird das Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld.
Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als 6 Wochen zu früh geboren. Das sind 17 000 Kinder im Jahr.

Weniger Bürokratie

Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften werden nicht automatisch als Selbständige geführt. Zur Berechnung wird das monatliche Gehalt aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes zu Grunde gelegt.
Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Finanzierung und Einkommensgrenzen

Mehr Haushaltsmittel stehen für die kommenden Neuerungen nicht zur Verfügung. Die Mehrausgaben werden durch die Absenkung der Einkommensgrenzen kompensiert. Zukünftig sollen nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen - ca. 7.000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Infos zum Elterngeld:

www.bmfsfj.de/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus

Update: Bundesrat gegen Frühchenmonat

Die Länderkammer will Änderungen bei den Regelungen zu Frühgeburten erreichen. Zwar begrüßte der Bundesrat in seiner Sitzung am 6. November die Absicht, Eltern solcher Kinder einen längeren Leistungsbezug zu ermöglichen. Die Gewährung eines zusätzlichen Elterngeldmonates greife jedoch tief in die Systematik des Elterngeldes ein und mache das Gesetz unübersichtlich. Nach dem Willen der Länder soll daher stattdessen bei sechs Wochen vor dem errechneten Termin geborenen Kindern nicht auf den Zeitpunkt der Geburt abgestellt werden, sondern auf den Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus. Da in diesen Fällen länger Mutterschaftsgeld bezahlt wird und der später beginnende Elterngeldbezug dann länger fortgesetzt werden kann, könnten betroffene Eltern dann mehr Leistungen erhalten.

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