Novellierung des Berufsbildungsgesetzes

Quelle: Bundestag

Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf die duale berufliche Bildung in Deutschland attraktiver machen.

Die berufliche Bildung müsse sich heute mehr denn je als Angebot für junge Menschen präsentieren, die häufig die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium haben. Vorrangiges Ziel der Novelle sei es daher die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potentiellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen. Eine duale Berufsausbildung sei Jahrzehnte lang die häufigste Qualifizierungswahl gewesen. Mittlerweile würden aber Angebote der Hochschulen oft als attraktiver angesehen werden. Dieser Trend führe neben der allgemeinen demographischen Entwicklung zu einem sich weiter verstärkenden Mangel an beruflich qualifizierten Fachkräften. Eine attraktive berufliche Bildung sei daher auch volkswirtschaftlich unverzichtbar zur Sicherung der zukünftigen Fachkräftebasis.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) habe sich als ordnungspolitischer Rahmen für die duale Berufsausbildung und als Sonderarbeitsrecht für Auszubildende und Ausbildende bewährt. Ungeachtet dessen gelte es für die berufliche Bildung und damit auch für das BBiG auf wichtige Trends und Entwicklungen einzugehen und so den rechtlichen Rahmen für die weltweit geschätzte duale Berufsausbildung in Deutschland fit für die Zukunft aufzustellen.

Dabei setzt die Bundesregierung folgende Schwerpunkte: Die Einführung einer ausbalancierten und unbürokratischen Mindestvergütung für Auszubildende im BBiG, die Stärkung und Weiterentwicklung der "höherqualifizierenden" Berufsbildung mit transparenten beruflichen Fortbildungsstufen und mit eigenständigen und attraktiven Abschlussbezeichnungen, die Verbesserung der Durchlässigkeit auch innerhalb der beruflichen Bildung und die Optimierung der Rahmenbedingungen des BBiG insbesondere für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie für ein attraktives Ehrenamt.

Zugleich böte die Novellierung die Gelegenheit, etwa durch Verfahrenserleichterungen für Auszubildende, durch größere Flexibilität bei der Zusammenarbeit der zuständigen Stellen oder durch die Streichung gegenstandsloser Auskunftspflichten Verfahren zu modernisieren und zu verkürzen, um unnötige Bürokratie abzubauen.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 14.6.2019

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