Verbeamtung wird den Lehrermangel in Berlin nicht beheben

29. Nov 2019

Verbeamtung wird den Lehrermangel in Berlin nicht beheben

Angesichts des Personalmangels in den Schulen wird ein Thema besonders heiß diskutiert: Soll Berlin seine Lehrer wieder verbeamten? Nein, meint unsere Gastautorin Karla Werkentin. Den Beamtenstatus hält sie für nicht mehr zeitgemäß.

Ab 2004 wurden neu eingestellte Lehrerkräfte in Berlin nicht mehr verbeamtet, sondern als Angestellte beschäftigt. Der Schritt war sinnvoll, denn Unterricht erteilen ist keine hoheitliche Aufgabe, die zwingend von Beamten auszuführen ist. Einige der Grundsätze des Berufsbeamtentums aus der Feudalzeit sind bis heute noch gültig , zu nennen sind: das Lebenszeitprinzip, die Treuepflicht des Beamten zum Dienstherrn und als Gegenstück dessen Fürsorgepflicht. Aus dem Diener des Fürsten wurde ein Staatsdiener. Der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sollte in einer demokratischen Gesellschaft nicht dem Staat, sondern dem Bürger dienen.

Nach dem 2. Weltkrieg wollten die Westalliierten für den öffentlichen Dienst ein Dienstrecht auf Grundlage arbeitsrechtlicher Normen schaffen, um das Berufsbeamtentum zu ersetzen. Dieser notwendige Reformschritt war auf Seiten der politischen Kräfte in den Westzonen nicht mehrheitsfähig. Da der parlamentarische Rat sich mit deutlicher Mehrheit aus Beamten zusammensetzte, war die Verankerung des Berufsbeamtentums im Grundgesetz nicht verwunderlich.

In der DDR gab es kein Berufsbeamtentum, es galt für alle Beschäftigten das Arbeitsgesetzbuch, darüber hinaus gab es zusätzliche Vorschriften, insbesondere für Mitarbeiter bestimmter Dienste. Nach der Wende wurden auch in den neuen Bundesländern die Lehrerinnen und Lehrer verbeamtet. Die Chance auf ein einheitliches Dienstrecht war vertan.

Nicht der Beamtenbund, wohl aber der DGB kämpfte Anfang der 60er Jahre für ein einheitliches Dienstrecht im öffentlichen Dienst. Dieses Ziel ist bis heute noch nicht erreicht worden. Immerhin hat sich der Angestelltenanteil im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren deutlich erhöht. In Deutschland arbeiten ca. 4.7 Mio. Menschen im Staatsdienst, davon sind 35,4 % im Beamtenverhältnis, 61,1 % im Angestelltenverhältnis, 3,5% sind Berufs- und Zeitsoldaten. Die Privatisierung der Bahn und der Post hat im Übrigen gezeigt, dass man ohne den Beamtenstatus auskommt.

Der Beamtenstatus für Lehrende ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist nicht nachvollziehbar und begründbar, dass in einem Lehrerzimmer Kolleginnen und Kollegen für dieselbe Arbeit unterschiedlich bezahlt werden und später unterschiedliche Versorgungsbezüge erhalten, Renten bzw. Pensionen. Die Pension ist in der Regel höher als die Rente. Für die Befürworter des Beamtenstatus geht es nur um die Privilegien, die ein Beamter genießt, die auf keinen Fall angetastet werden sollen. Aber mit diesen Privilegien, einige seien genannt: unbegrenzte Krankentage ohne finanzielle Verluste, längere Therapiemöglichkeiten, bevorzugte Behandlung bei Terminen für Untersuchungen, etc. kann man sicherlich keinen Lehrermangel beheben. Wenn dem so wäre, hätten nach 2014 alle frisch ausgebildeten Lehrkräfte Berlin fluchtartig verlassen. Dieses ist so nicht passiert. Einige sind nach dem Referendariat in ein anderes Bundesland gegangen, haben sich verbeamten lassen und sind dann nach Berlin zurückgekehrt. Es entstand kein „Sog“. Diese Möglichkeit der „Drehtürverbeamtung“ besteht nicht mehr.

Mit „Speck fängt man zwar Mäuse“, aber auch Lehrer mit der Lockung auf Privilegien? Das ist mehr als unklar. Ende Oktober erklärte Senatorin Sandra Scheeres in einem Interview mit der Berliner Morgenpost, dass es in diesem Jahr rund 800 Kündigungen und Aufhebungsverträge gab, und sie ergänzte: „Ein Teil dieser Leute geht aus persönlichen Gründen. Aber wir bekommen aus den Schulen mit, dass viele unserer Lehrkräfte nach Brandenburg oder in andere Bundesländer gehen, wo sie verbeamtet werden.“ Es gibt also keine gesicherten Zahlen, die belegen, wie viele Pädagogen Berlin wegen der fehlenden Verbeamtung verlassen haben.

Die 2-Klassen-Situation in einem Lehrerkollegium ist nicht akzeptabel, passt nicht in die Zeit. Sollte der Senat dennoch der festen Überzeugung sein, dass man Personalmangel mit der Bereitstellung von Beamtenstellen lösen kann, sollte er doch bitte die Erzieherinnen und Erzieher sowie das Pflegepersonal verbeamten. Die Chance sollte er nutzen, schließlich sind nicht alle Kitas und Krankenhäuser privatisiert worden.

Karla Werkentin ist Schulleiterin im Ruhestand. Sie arbeitete von 1969 bis 2007 als Lehrerin in Grund- und Mittelschulen. Von 1989 bis 1996 war sie für die Alternative Liste Volksbildungsstadträtin in Schöneberg. Von 1997 bis zu ihrer Pensionierung leitete sie die Heinz-Brandt-Schule in Weißensee. Karla Werkentin ist seit 2017 parteilos, aber weiterhin bildungspolitisch aktiv.

Nachtrag:

Es gab eine Frage zur "Drehtürverbeamtung". Je nach Standpunkt sagen die einen, diese Möglichkeit sei gestoppt, andere meinen die "Drehtür" sei lediglich verlangsamt worden. Die GEW sah bei der Einführung der Wartefrist von 5 Jahren im Jahr 2013"im Wesentlichen fiskalische Gründe".
Eine der Beamtenfeindlichkeit unverdächtigte Quelle fasst unter der Überschrift "Keine Drehtür-Verbeamtung mehr" zusammen:
"Natürlich streben die meisten Lehrer eine Verbeamtung an und fanden eine Lücke im Verbeamtungssystem. Warum sich nicht in einem anderen Bundesland verbeamten lassen und dann wieder in das alte Bundeland wechseln? Diese Taktik wurde vor allem von Berliner Lehrern praktiziert, nachdem Berlin deren Verbeamtung abschaffte. Sie zogen von Berlin nach Brandenburg oder in anderer Bundesländer, ließen sich dort verbeamten und kamen nach einigen Jahren zurück in die Heimat. So kam Berlin in den Genuss Beamte bezahlen zu müssen, die es selbst gar nicht verbeamtet hatte. 2013 schob Berlin dem Ganzen dann einen Riegel vor und erließ die Regel, dass nur noch Beamte deren Statuswechsel bereits fünf Jahre zurück lag, übernommen werden."
Frau Werkentins Aussage ist also korrekt.

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