28. Jan 2020
Ziemlich untendurch sind bei manchen Eltern die Grundschulen in ihrem Einzugsgebiet. Die Schulen, die ihre Erstklässler besuchen sollen, entsprechen - aus welchen Gründen auch immer - nicht den Erwartungen.
Aber wie viele Familien sind es genau, die einen Schulplatzwechsel
beantragen? Und belegen die Zahlen das Bild von den Ellenbogen-Familien,
die ihre Kinder auf die Überholspur setzen?
Eine Antwort der Bildungsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Politikerin Marianne Burkert-Eulitz
beleuchtet das Elternverhalten für die Schuljahre 2018/19 und 2019/20.
Demnach ist die Zahl der Anträge auf Aufnahme in eine andere Grundschule
mit Ausnahme von Neukölln in allen Bezirken gestiegen. Für
Treptow-Köpenick lagen keine Zahlen vor. Insgesamt gab es 11.667 bzw.
12.134 Bitten um einen Wechsel der Grundschule. Bezogen auf die Zahl der
Erstklässler ist das jeweils ungefähr ein Drittel.
Bewilligt wurden
6.845 bzw. 7.366 Anträge, in dieser Statistik fehlen (neben T-K) die
Daten aus Steglitz-Zehlendorf. Es wurden also Pi mal Daumen 50 bis 70
Prozent der Wechselanträge positiv beschieden.
So weit, so
entspannt. Nicht wenige Familien sagen was sie gerne möchten, die
meisten kriegen ihren Willen, alles ruckelt sich zurecht. Trotzdem ist
das Thema immer wieder Anlass für heiße Diskussionen. Ein Wanderzirkus
sei das, viel Arbeit für die Bezirke, das Elternwahlrecht solle man
abschaffen, die Praxis führe zu sozialer Spaltung.
Richtig ist: die
Wechselwünsche sind vielfältig, oftmals wird ein bestimmtes Profil
gewünscht: eine der Europaschulen mit einem sprachlichen Profil oder
eine Grundschule mit Betonung auf Musik oder Sport. Auch für gebundene
Ganztagsschulen braucht es einen Antrag. Und ja, Eltern, die diese
Regeln nicht kennen oder sich nicht kümmern (können), bleiben mit ihren
Kindern an der Kiezgrundschule. Manchmal besteht die Schülerschaft dort
fast nur aus Kindern aus benachteiligten Familien, weil bildungsaffine
Familien woanders hingehen. Die notwendige Heterogenität geht verloren.
Interessant wird es bei der Frage: Was machen die Familien, deren Anträge abgelehnt wurden? Die erstaunliche Antwort ist: sie fügen sich. Möglicherweise ist die Kiezschule als zweite Wahl doch nicht völlig inakzeptabel. Vielleicht haben die Eltern auch Privatschulen angesteuert; ob ja und in welcher Zahl, darüber gibt die Statistik keine Auskunft. 2019 haben 47 Eltern gegen ihren negativen Bescheid geklagt, das waren ein Prozent der Familien, deren Anträge keinen Erfolg hatten. 12 der Klagen waren erfolgreich. Bezogen auf die Gesamtzahl der Erstklässler in Berlin sitzen also 0,04 Prozent der Kinder (von 33.500) in "Wunschschulen", weil Eltern den Rechtsweg gewählt haben.
Das Klischee vom Ellenbogen stimmt also nicht. Was zu beweisen war -)
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Darf das so sein? Warum geht das nicht? Wie ist das geregelt? Unsere Kolumnisten klären Schulrechtsfragen: Schulrechtsanwalt Andreas Jakubietz stellt Fallbeispiele aus seiner beruflichen Praxis vor. Die langjährigen Elternvertreter Constantin Saß und Ruby Mattig-Krone beantworten Elternfragen.
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