06. Mär 2019
Der Landeselternausschuss fordert, dass die Mittel aus dem Digitalpakt des Bundes, die noch in diesem Jahr an die Länder weitergegeben werden sollen, möglichst sinnvoll eingesetzt werden. Im Mittelpunkt steht für das Elterngremium die Qualifizierung der Lehrkräfte.
Wir dokumentieren eine Erklärung des LEA vom Januar 2019 im Wortlaut:
Der Zustand an Berliner Schulen ist alles andere als einheitlich. Eine Beschreibung für den Mindeststandard an digitaler Ausstattung ist nicht vorhanden und der „eEducation Masterplan“ stammt aus dem Jahre 2005.
Der Ist-Zustand reicht von der „digitalen Leuchtturmschule“ bis „Verlorengegangen in 2000“. Es gibt Schulen:
•
mit keinem oder nur wenigen digitalen Whiteboards (elektronische
Tafeln) bis komplett mit denselben ausgestatteten Schulen.
•
mit mehreren Computerräumen bis zu solchen, die wegen Raummangels
dieselbigen komplett zurückbauen mussten und im besten Fall ein/zwei
Computerarbeitsplätze in die Klassenräume integrieren können.
• mit Glasfaseranbindung (1.000 bzw. 500 Mbit/s) bis zu Schulen, die 16 Mbit/s oder weniger zur Verfügung haben.
•
mit (meist selbst finanzierten) Notebook-Klassen bis zu Schulen, in
denen die Schüler_innen keine Möglichkeit des digitalen Arbeitens
angeboten bekommen.
Beim Thema Digitalisierung vermissen wir derzeit einiges. Wenn das Geld dann doch irgendwann bereitsteht, muss es sinnvoll ausgegeben werden. Berlin scheint noch kein umsetzbares Konzept für die Verwendung der Mittel aus dem Digitalpakt zu haben. Dieses muss zeitnah erstellt werden! Schulen müssen hinsichtlich der Qualifikation und der personellen Ausstattung auf den Zuwachs an Komplexität und der notwendigen fachlichen Expertise durch den Einsatz von Mitteln des Digitalpaktes vorbereitet werden. Die Medienkonzepte der einzelnen Schulen müssen vom pädagogischen Personal mitgetragen und von ihm umsetzbar sein, ansonsten werden auch die Mittel aus dem Digitalpakt zwangsläufig als Investionsruine enden. Eine Einmalinvestition in digitale Technik (Infrastruktur und Endgeräte) wird keine nachhaltige Verbesserung in der Vermittlungsfähigkeit digitaler Kompetenzen bringen. Eine ergonomische Gestaltung von digitalen Schüler_innen- und Lehrer_innen-Arbeitsplätzen ist ein Aspekt, dem dringend Beachtung geschenkt werden muss.
Wir brauchen verbindliche Vorgaben für einen Mindeststandard an Digitalisierung (Infrastruktur und methodisch-didaktisch fundierte Anwendung bei Lehre und Lernen) für jede einzelne Schule. Hierfür ist eine zentrale Einrichtung u. a. mit koordinierender, planerischer und konzeptioneller Verantwortung, Einkaufs- und Rahmenvertragskonsolidierung und die Erarbeitung und Anpassung von Finanzierungsmodellen notwendig. Auch die Berliner Bezirke benötigen eine Einrichtung, die mit ausreichenden, professionellen Ressourcen ihre Schulen im digitalen Alltag unterstützt und z. B. Bedarfe ermittelt, Planung, Berichterstattung und Controlling wahrnimmt.
Ganz konkret braucht es schnelle Internet-Anbindungen, WLAN in allen Klassenzimmern, digitale Endgeräte in ausreichender Anzahl, digitale Whiteboards, digitale Lehrbücher, Lernplattformen/Schulclouds, über die die Unterrichtsmaterialen, erstellte Tafelbilder, Lehrbücher, Lernsoftware usw. abgerufen werden können. Damit verbinden lässt sich eine Kommunikationsplattform, die alle Formen der Kommunikation abbildet.
Medienkompetenz und Medienbildung sind im Berliner Rahmenlehrplan fächerübergreifend verankert. Hierfür braucht es Lehrkräfte, die fit im Thema sind und es braucht außerschulische Expert_innen in Medienkompetenzzentren, die die Lehrkräfte unterstützen. Allerdings gibt es derzeit an keiner der Berliner Universitäten eine Professur für Medienpädagogik. Daher hat der LEA bereits in 2016 die umgehende Einrichtung einer Professur für Medienpädagogik am Institut der Erziehungswissenschaften an der HU und FU Berlin gefordert, damit eine professionelle Ausbildung aller künftigen Lehrer_innen im Bereich Medienpädagogik gewährleistet ist.
Norman Heise, Vorsitzender
Landeselternausschuss Berlin: leaberlin.de
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