03. Aug 2021
Luftfilter! Sind sie sinnvoll? Eltern fordern sie ein, auch die meisten Lehrerverbände erwarten mehr „Schutz“ für die kommende 4. Welle. Die Politik gibt dem Druck nach mit millionenschweren Förderprogrammen – Geldverschwendung mit Ansage.
Das neue Schuljahr hat in den ersten Bundesländern bereits begonnen, und die Diskussion über „sicheren“ Unterricht in der Pandemie wird hitziger. Was auch daran liegt, wie Spitzenpolitiker sich derzeit über einen möglichen weiteren Verlauf der Pandemie und den kommenden Herbst äußern. Außenminister Heiko Maas fiel beispielsweise mit dem Hinweis auf, dass bis dahin alle Menschen in Deutschland ein Impfangebot erhalten würden. Er unterschlug damit 11 Millionen Kinder und Jugendliche, für die es derzeit entweder keinen Impfstoff gibt (bis 12 Jahre) oder denen eine Impfung von der Ständigen Impfkommission nicht empfohlen wird (12 bis 18 Jahre).
Bundesgesundheitsminister Spahn kündigte vorsorglich schon einmal Wechselunterricht an, ganz offenbar fehlt der Bundesregierung die Phantasie für andere Lösungen.
Einen möglichen Plan haben jetzt die Grünen Bundestagsabgeordneten Katrin Göring-Eckart, Kordula Schulz-Asche und Janosch Dahmen vorgelegt. Die Hauptziele ihres Papiers „Coronaherbst“ lauten: Impfungen beschleunigen, Kinder in den Mittelpunkt stellen. Was den ersten Punkt angeht, rennen die drei Politiker offene Türen ein, viele ihrer Vorschläge werden in Berlin auch schon umgesetzt: Impfung an unkonventionellen Orten, zielgruppengerechte und mehrsprachige Ansprache, Vorbereitung der (dritten) Booster-Impfung.
Die weiteren Vorschläge der Grünen: regelmäßige Tests in Schulen, Kitas und an der Arbeitsstelle für alle, Einsatz von Lolli-Tests als PCR-Pool-Tests in Kitas und Schulen, eine verpflichtende Meldung und systematische Datenerfassung zu PIMS und Long Covid bei Kindern und Jugendlichen. Zudem müsse bei jedem PCR-Test erfasst werden, ob und wie oft die Patienten bereits geimpft sind und mit welchem Impfstoff, oder ob sie genesen sind. Nur so lasse sich feststellen, wie zuverlässig die Impfstoffe schützen und ob ihre Wirksamkeit abnimmt.
Alle diese Vorschläge fallen in die Kategorie „kaum umstritten, aber unbearbeitet“. Das Bemerkenswerte und auch Bestürzende an dieser -Liste ist, dass die eigentlich zuständigen Regierungsparteien einen Fahrplan für die kalte Jahreszeit bisher nicht vorgelegt haben.
Ein „Schul-Gipfel“ ist eine weitere Idee der Grünen. Hier soll besprochen werden, wie die Kinder nach den Ferien zu schützen sind. Kurioserweise macht das Autoren-Trio Vorschläge, die ihre Konferenzteilnehmer aus Schulen und Kommunen gleich wieder kassieren würden. So müsse der Einbau von Filteranlagen schneller vorankommen und „ Genehmigungsprozesse einfacher werden, damit in einem ersten Schritt in möglichst vielen Räumen solche Anlagen eingebaut werden können.“
Wer sich einmal mit dem Thema Schulbau nur ein wenig beschäftigt hat, weiß, dass es wenig hilft, den Ländern und Kommunen einen Sack voll Geld hinzustellen und zu erwarten, dass dann alle beherzt zugreifen und ihre Baufirmen losschicken. Die Bauwirtschaft ist ausgelastet, in vielen Gemeinden fehlt Personal, manche bringen den nötigen Eigenanteil nicht auf, andere sehen den Bedarf nicht. So ist es nicht verwunderlich, wenn der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, gegenüber der Augsburger Allgemeinen sagt: „Die Idee, umfangreiche Luftfilteranlagen während der Sommerferien einzubauen, ist eine Illusion. Solche Bauvorhaben dauern lange und stellen angesichts der vorhandenen Anzahl an Klassenräumen und Gebäuden, die umgebaut werden müssten, keine kurzfristige Lösung dar.“
Wenn der Einbau von Luftfilteranlagen zu lange dauern würde, wären dann mobile Luftfiltergeräte eine Lösung? Die Idee klingt charmant: Gerät kaufen, ins Klassenzimmer stellen, Stecker in die Steckdose, fertig. Die Grünen wären dafür, das gerade erst für Schulen ergänzte Förderprogramm des Bundes für Luftfilteranlagen anzupassen. Seit dem vergangenen Jahr stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung für den Einbau von fest installierten Luftfilteranlagen in öffentlichen Gebäuden, Theatern, Museen und auch Schulaulen, seit Juni auch für Klassenzimmer. Katrin Eckart und ihre Co-Autoren wollen das Programm jetzt „übergangsweise“ auch für mobile Filteranlagen öffnen.
Wäre das Bundesumweltamt an einem „Schul-Gipfel“ beteiligt, würde deren Vertretung Bedenken äußern. Die Behörde empfiehlt den Einsatz nur in Räumen, die schlecht zu lüften sind, also keine Lüftungsanlage und keine weit zu öffnenden Fenster haben. Nach Erhebungen aus zwei Bundesländern betrage der Anteil solcher Klassenräume zwischen 15 und 25 Prozent. In diesem Punkt ist Bewegung in die Empfehlung gekommen: Noch im Februar hielt die Behörde den „Einbau ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme“ für optimal.
In gut belüftbaren Räumen sollen nach dem Willen des Amtes nach wie vor keine mobilen Filter zum Einsatz kommen. „Die gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung der AHA-Regeln ist aus innenraumhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz gegenüber dem Corona-Virus“, heißt es in der aktualisierten Empfehlung vom Juni 2021. Einen zusätzlichen Nutzen gebe es allenfalls, wenn diese Maßnahmen nicht konsequent umgesetzt würden. Exakt messbar sei die Verringerung der Viruslast jedoch nicht. Dies zeige sich auch „mit Blick auf die hinsichtlich der Methoden und Ergebnissen heterogene aktuelle Studienlage.“
Die aktuellste Untersuchung zum Einsatz mobiler Luftfilter hat die Universität Stuttgart gerade abgeschlossen. Die Baden-Württembergische Landeshauptstadt hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Die Studie belegt den eindeutigen Nutzen von fest installierten Raumluftanlagen. Durch kontinuierlichen Betrieb sei die Aerosolkonzentration geringer als durch Stoßlüften. In den Pausen sei sogar ohne Lüften der Ausgangszustand wieder herstellbar. Beim Einsatz mobiler Luftfilter dagegen müsse durch Lüften für frische Luft gesorgt werden. In den Pausen könnten die Geräte die Virenlast nicht auf Null senken. Sie seien zudem zu laut und es entstehe unangenehme Zugluft.
Stuttgart zieht aus den Studienergebnissen Konsequenzen und verzichtet auf den Einsatz mobiler Luftfilter in allen Klassenräumen. Das klingt nicht nur vernünftig, sondern ist auch finanzpolitisch geboten. Einheitliche Haushaltsgrundsätze verpflichten Bund, Länder und Gemeinden zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die flächendeckende Anschaffung mobiler Luftfilter, deren Nutzen sowohl von der zuständigen Bundesbehörde als auch von einer Universität des Landes bezweifelt wird, wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Aus diesem Grund rückt auch die Stadt Leipzig vom Kauf mobiler Luftfilter für die Schulen ab. Wie die „Leipziger Zeitung“ berichtet, stimmte der Rat gegen einen Antrag der AfD-Fraktion. In der Debatte verweist die Verwaltung, grundgesetzkonform, auf die Empfehlung des Umweltbundesamtes. Außerdem bestehe keine gesetzliche Grundlage, um Schulen trotz der Ausstattung mit mobilen Lüftungsgeräten bei Überschreiten einer entsprechenden Inzidenz weiter offenzuhalten. Und zudem laufe in Schulen, die nicht ausreichend lüften können, ein Probebetrieb. Eines der Probegeräte hatte das Stadtparlament im Sitzungsraum aufgestellt. Es blieb ausgeschaltet. Es war zu laut.
Alle Länder haben mittlerweile Programme für die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten aufgelegt. Auch die Bundesregierung spendiert 200 Millionen Euro für Einrichtungen, die Kinder bis zu 12 Jahren betreuen, die noch nicht geimpft werden können. Die Mittel können ausdrücklich zur Ergänzung der Länderprogramme genutzt und sollen explizit „für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit“ verwendet werden.
In einem funktionierenden Staatswesen halten sich alle an Gesetze und Vorschriften. Aufgestellte Regeln gelten für alle. Bayern ist da, sagen wir’s mal so, unkonventionell.
Der Fördertopf für Luftfilter umfasst 190 Millionen Euro, die ausdrücklich nicht zur Ergänzung des Bundesprogrammes genutzt werden sollen. Ein mobiler Filter für jeden Klassenraum in ganz Bayern ist das erklärte Ziel. Die Hälfte der Gerätekosten trägt der Freistaat bis zu einer Obergrenze von 1.750 Euro, den Rest sollen die Kommunen bezahlen. Die Kosten für Wartung und Strom sollen die Schulträger, also die Städte und Gemeinden, tragen.
Der Druck ist gewaltig. Gerade vor den Bundestagswahlen fürchten Politiker den Zorn der Eltern, die zusammen mit dem schulischen Personal und volljährigen Schülerinnen und Schülern eine große Wählergruppe darstellen. Trotz bestehender Zweifel möchte niemand als derjenige dastehen, der den Sommer tatenlos verstreichen lässt, um im Herbst dann wegen steigender Infektionszahlen Schulen zu schließen. „Wir werden in die Beschaffung gedrängt“, schimpft beispielsweise Gemeindetagspräsident Uwe Brandl im ‚ Merkur ‘, die Kommunen seien teilweise überfordert, weil ihnen die Expertise fehle. Überhaupt ersetze die Anschaffung der Geräte das Lüften nicht – „Placebo“-Politik sei das.
Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags und Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr sagt: „Die Kommunen wollen nicht Gefahr laufen, auf die Schnelle Lüftungsgeräte zu erwerben, die sich letztlich als zu teuer oder zu wenig effektiv für die Lufthygiene erweisen. Die Gefahr von Fehlkäufen unter Zeitdruck und unter den Marktbedingungen von steigender Nachfrage ist erheblich.“
Während anderswo Pädagogenverbände den Einsatz von mobilen Ländern freudig begrüßen, kommt ausgerechnet vom Bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverband heftige Kritik. Mobile Luftfilter, sagt Martin Göb-Fuchsberger, Leiter der Arbeitsgruppe Schulbau im BLLV, schafften „keine umfassende Raumlufthygiene, können ausgiebiges Lüften nicht ersetzen, haben weitere gravierende Nachteile, nicht zuletzt in den Bereichen Akustik und Nachhaltigkeit, und können den erhofften Infektionsschutz auch nur unter optimalen Bedingungen leisten“.
Bayerische Schulträger schafften seit dem 1.10.2020 ca. 14.000 mobile Filtergeräte an, rechnet Göb-Fuchsberger vor, die alleine den bayerischen Staat fast 27 Millionen Euro gekostet haben. Für Kitas wurden bisher zusätzlich 1.195 Geräte bewilligt. Der Durchschnittspreis liegt nach seinen Berechnungen bei rund 2.600 Euro, Etliche seien so billig, „dass sie die erforderliche Leistung überhaupt nicht erbringen können.“ Die meisten seien zu laut, eine Reihe der Geräte für Klassenzimmer nicht geeignet. Die Prognose des Experten: „Je nach Lebensdauer der Geräte wird in wenigen Jahren ein Berg von etwa 1300 Tonnen Elektroschrott anfallen.“
Auch die Stadt Hamburg will jetzt für jedes Klassenzimmer ein Gerät anschaffen, die Begründung schreit geradezu nach einer Einlassung des Landesrechnungshofes. Auch nach den Ferien werde in den Schulen weiterhin eine Test-, Masken- und Lüftungspflicht gelten, sagt Schulsenator Ties Rabe. An der Schule dürften sich überhaupt nur Personen aufhalten, die negativ getestet wurden und zusätzlich auch noch Masken tragen. Kein anderer Lebensbereich biete einen solchen dreifachen Schutz. „Es ist deshalb nach wie vor nicht klar, ob zusätzlich zu diesem Dreifach-Schutz der Schule entsprechende mobile Raumluftfilter Sinn machen.“
Wirtschaftlich? Sparsam? Egal. Es ist Wahlkampf. Schuld an der Geldverschwendung mit Ansage seien „Bundesregierung und Experten“, die sich immer noch drückten „vor einer klaren Aussage, ob solche Geräte zusätzlich zu der weiterhin bestehenden Test-, Masken- und Lüftungspflicht an den Schulen wirklich nötig sind.“ Dafür ist Rabe nun die selbsternannte Spitze der Bewegung und startet das „umfangreichste Beschaffungsprogramm aller Bundesländer.“
Nachhaltig ist das nicht, diese Strategie versperrt zudem den Weg zum Goldstandard. Niemand, der jetzt mobile Luftfilter bestellt, wird später seine Schulen mit fest installierten Luftfilteranlagen ausstatten, deren Nutzen niemand in Frage stellt. Ihr Nachteil ist: sie sind deutlich teurer, und für den Einbau sind mehr oder weniger aufwendige Bauarbeiten nötig.
Wer hohe Qualität will und außerdem haushaltsrechtlich korrekt handeln wollte, müsste bei insgesamt niedrigem Budget vergleichsweise hohe Summen in wenige Schulen investieren. Aber in welche? Wie könnte eine Priorisierung aussehen? Eine Lösung liegt auf der Hand: Förderschulen, inklusive Kitas, Krankenhausschulen und alle anderen Einrichtungen, in denen (chronisch) kranke Kinder betreut und unterrichtet werden, müssen zuerst mit dieser Technik ausgestattet werden.
Eine weitere Antwort gibt die Corona-Kita Studie des Deutschen Jugendinstituts und dem Robert Koch-Institut. Kinder sowie Erzieherinnen und Erzieher haben demnach ein erhöhtes Infektionsrisiko, wenn viele Kinder mit sozioökonomisch benachteiligtem Hintergrund in der Einrichtung betreut werden. So zeigte die statistische Auswertung der Infektionszahlen im Zeitraum von September 2020 bis Juni 2021, dass die Wahrscheinlichkeit, eine Corona-Infektion bei Kindern oder Erzieherinnen und Erziehern zu beobachten, in Einrichtungen mit einem größeren Anteil an Kindern mit sozioökonomisch benachteiligtem Hintergrund signifikant höher war. Für Einrichtungen mit einem Anteil von 60 Prozent und mehr an sozioökonomisch benachteiligten Kindern war die Wahrscheinlichkeit, dass sich Kinder oder das pädagogische Personal mit SARS-CoV-2 infizieren, etwa doppelt so hoch wie in Einrichtungen mit einem niedrigeren Anteil mit bis zu 10 Prozent.
Mit der Installation von Raumluftanlagen in Bildungseinrichtungen mit einem hohen Anteil armer Kinder anzufangen, wäre also ein sinnvolles Vorgehen.
Die gezielte Förderung und Bevorzugung von Kindern aus „herausfordernden“ Stadtteilen und armen Familien ist ein zentraler Punkt in bildungspolitischen Debatten. Schon lange gibt es die Forderung, Ungleiches ungleich zu behandeln – den Schwachen mehr zu geben als den Starken. Dass diese Strategie sich ausgerechnet jetzt durchsetzt, ist unwahrscheinlich. Es ist Wahlkampf.
Zu den Politikern, die derzeit um ein Bundestagsmandat kämpfen, gehört der bayerische Grüne Dieter Janecek. Sein Wahlkreis München-West trägt die Nummer 220. Gleich nebenan, im Wahlkreis 221, kandidiert Anton Hofreiter, Fraktionschef der Grünen im Bundestag. Hier, in Gräfelfing, hat die „Dr. Hönle AG“ ihren Sitz. Das Unternehmen ist laut Eigenwerbung einer der „weltweit führenden Anbietern industrieller UV-Technologien“. Dazu gehören auch Luftreiniger.
Dieter Janecek besuchte die Unternehmenszentrale am 19. Juli, wie die Gesellschaft im Nachgang stolz mitteilt: „Bei einem Rundgang durch die Produktion und einer Live-Vorführung der Geräte machte sich der Abgeordnete ein Bild von den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Luftreiniger.“: Diese seien „einfach zu installieren, ebenso einfach zu bedienen und erfordern deutlich weniger Wartungsaufwand im Vergleich mit anderen Technologien wie etwa Luftfiltern.“ Zudem erfüllten die Hönle-Geräte „sämtliche Kriterien des neuen Förderprogramms der bayerischen Staatsregierung für mobile Luftreinigungsgeräte in Schulen“.
Es herrscht Goldgräberstimmung in der Branche, die durch eine riesige staatlich subventionierte Rabattaktion beflügelt wird. Die Vielfalt des Angebots ist beeindruckend und verwirrend, die Qualität der unterschiedlichen Geräte für Laien kaum einzuschätzen.
Unabhängige Experten können da Orientierung geben. „Dass die UV-Bestrahlung von Viren zu deren Inaktivierung führen kann, ist bereits seit Jahrzehnten bekannt und wird in vielen Luftreinigern eingesetzt“, heißt es in einem Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung vom Dezember 2020. Die Effizienz von UV-Bestrahlung zur Inaktivierung anderer Coronaviren konnte demnach auch bereits nachgewiesen werden. Allerdings seien bisherige Studien nicht an luftgetragenen, sondern an auf Oberflächen deponierten Viren durchgeführt worden. Weiter sagen die Wissenschaftler: „Während sich mithilfe von UV-Bestrahlung auf Filtern abgeschiedene Viren also effizient inaktivieren lassen, ist derzeit unklar, ob sich die Erkenntnisse auf luftgetragene Viren übertragen lassen. Zudem birgt die Methode potenzielle Risiken: UV-Strahlen führen bei direkter Bestrahlung zu einer Schädigung der menschlichen Haut. Darüber hinaus kann die UV-Bestrahlung zur Bildung von Ozon in der Raumluft führen. Entsprechend sollten derartige Verfahren nicht angewendet werden, wenn sich Personen im Raum befinden, die gegenüber der UV-Strahlung bzw. dem Ozon exponiert werden könnten.“
Auch das Umweltbundesamt ist skeptisch: „ Für Augen und Haut stellt UV-C Strahlung ein gesundheitliches Risiko dar. Deshalb wird der Einsatz dieser Strahlungsquellen als offene UV-C Lampe und auch in mobilen Luftreinigern vom UBA für den nicht gewerblichen Einsatz als kritisch betrachtet. Geräte sollten in öffentlichen Bereichen wie Schulen nur eingesetzt werden, wenn gesichert ist, dass kein UV-Licht in den Raum freigesetzt werden kann.“ So steht es in den Empfehlungen vom Februar diesen Jahres.
Diese Bedenken sollten Anlass sein für vertieftes Nachdenken und vorsichtiges Abwägen. Doch Wahlkämpfer Janecek hat sich bereits festgelegt. „Luftreiniger können bei der Eindämmung des Virus in Schulen helfen. Diese Erkenntnis ist durch das Aufkommen der Delta-Variante noch wichtiger geworden. Hier kann die UV-C-Technologie ein guter Baustein sein“, lässt er sich vom Unternehmen Hönle zitieren.
Politiker, die den Mittelstand ihrer Wahlkreise umwerben, sind das eine. Programme der Länder und des Bundes, die umstrittene Technologie als förderfähig einstufen, ein anderes. Die Auswahl der Geräte liegt aber letztendlich bei den rund 11.000 Kommunen in Deutschland sowie den drei Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin. Hier wird bestellt, hierher wird geliefert.
Die Vorgaben der Länder sind dabei Vorgabe und Orientierung zugleich. In den Kommunen kann die fachliche Kompetenz zur Beschaffung neuartiger technischer Lösungen zur Luftreinhaltung in Schulräumen nicht unbedingt vorausgesetzt werden. Vor allem die vielen ehrenamtlich tätigen Lokalpolitiker brauchen einen verlässlichen Rahmen für ihre Investitionsentscheidungen.
Die niedersächsische Förderrichtlinie enthält daher einen Hinweis auf die Bedenken des Umweltbundesamtes: „ Für UV-C-Geräte ist beim Deutschen Institut für Normung die DIN/TS 67506 „Entkeimung von Raumluft mit UV-Strahlung“ in Vorbereitung, die noch im Herbst 2021 erscheinen soll.“ Ganz auf Distanz geht man in Nordrhein-Westfalen. Im größten Bundesland mit mehr als 6000 Schulen sind Geräte mit UV-C Technik „nicht zuwendungsfähig“.
„All you can order“ ist dagegen die Devise in Bayern. Niemand hat hier vor, auf eine neue DIN-Norm zu warten. Rasend schnell soll alles gehen, bis zum Herbst soll jeder Schüler in Bayern gefilterte Luft atmen. Die Landesregierung macht Tempo – und zeigt sich dabei ungeheuer elastisch.
Der bremsende Faktor in einem Vergabeverfahren sind die Ausschreibungen. Ab einer Summe von 214.000 Euro muss ein öffentlicher Auftrag nach europäischem Recht ausgeschrieben werden. Im Vergleich zum nationalen Verfahren sind die Fristen hier länger: 35 Tage haben Unternehmen Zeit, ein Angebot einzureichen. Unterhalb des Schwellenwertes gilt deutsches Recht, wonach den Bietern „angemessene“ Fristen einzuräumen sind.
Nach europäischem Recht würden bei einer zügigen Ausschreibung und einem Start der Angebotsfrist am 1. August die Geräte etwa Anfang Oktober geliefert. Das ist zu spät für den Schulbeginn in Bayern Mitte September. Und zu spät zur Bundestagswahl am 27. September. Der Innenminister, der Jurist Joachim Herrmann, gesteht den Schulträgern in einer rechtlichen Einschätzung ein schnelleres Verfahren zu. Die ansteckende Delta-Variante und das nahende Ende der Ferien stellten eine „ausreichend begründete Dringlichkeit“ dar, deshalb könne die Angebotsfrist auf 15 Tage verkürzt werden. Insgesamt rechnet Herrmann mit bis zu 5 Wochen von der Bekanntmachung bis zur Lieferung.
Der Minister schlägt zur Umgehung der EU-Vorgaben außerdem vor, dass Schulen eigene Budgets erhalten sollen. Die Budgets blieben dann jeweils unter dem Schwellenwert. Herrmann zitiert dazu die bayerische Kommunalverfassung, wonach „bei eigenverantwortlichen Beschaffungen durch eigenständige Organisationseinheiten (z. B. einzelne Schulen)“ die Auftragswerte je Organisationseinheit gesondert betrachtet werden könnten. Und unterschlägt interessanterweise den voranstehenden Satz im Gesetzestext: „ Eine Auftragsvergabe darf nicht so unterteilt werden, dass sie nicht in den Anwendungsbereich der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder dieser Verordnung fällt“.
Hans-Joachim Herrmann bewegt sich auf dünnem Eis – und er macht Druck. „Unverzüglich“ solle mit den Beschaffungen begonnen werden.
Die Sehnsucht nach schnellen Lösungen ist weit verbreitet. Neben Gewerkschaft und Lehrerverbänden fordern vor allem Eltern den Ankauf von mobilen Luftfiltern. Sie starten Petitionen, gründen Initiativen oder spenden an Schulfördervereine. Aktuell scheiterten Eltern mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Zwar erachte die Kammer die begehrten Maßnahmen im Hinblick auf den erforderlichen und aus Ihrer Sicht bisher unzureichenden gesundheitlichen Schutz der Schülerinnen und Schüler für sinnvoll und umsetzenswert, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Gleichwohl habe sich der den Behörden bei der Umsetzung ihrer Schutzpflicht zustehende Ermessensspielraum „noch nicht in einer Weise verengt, die eine einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht gebieten würde“. Kurz gesagt: Bevor das Gericht anders entscheiden kann, muss es erst schlimmer kommen.
Schlimm, wenn nicht sogar traumatisch, sind die Erfahrungen der Familien in der Pandemie. Seit mehr als einem Jahr erleben Eltern, dass die Interessen von Kindern und Familien im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen nicht viel zählen. Die Familienministerin war am Corona-Kabinettstisch nicht präsent, die Runde der Ministerpräsidenten bestimmten über Zeitpunkt und Dauer von Schulschließungen, die Kultusminister der Länder hatten kaum etwas zu sagen. Die diversen Lockdowns trafen vor allem die Kinder hart. Während der wirtschaftliche Schaden der Pandemie sich vergleichsweise in Grenzen hält, steht Deutschland vor einem bildungs- und familienpolitischen Scherbenhaufen.
Die Kinder sind aus dem Blick geraten, und dieser Zustand hält an. Das zuständige Bundesministerium wird kommissarisch geführt, die Bremer Schulsenatorin Claudia Bogedan hat frustriert ihr Amt niedergelegt. „ Ich musste häufig eine Politik machen, die mir nicht entspricht und hinter der ich nicht stehe. Das kann und will ich auf Dauer nicht“, sagte die SPD-Politikerin dem Spiegel.
Gleichzeitig steigen derzeit die Infektionszahlen, während die Impfbereitschaft nachlässt. Schon warnen die ersten Virologen vor einer schweren 4. Corona-Welle, die die Ungeimpften hart treffen würde. Das wären in erster Linie Kinder und Jugendliche. Das sind keine guten Aussichten.
Das
Umweltbundesamt und der Verband Deutscher Ingenieure haben Anforderungen und
Prüfkriterien für mobile Luftreiniger erarbeitet. Die Leitlinien wurden am 27. Juli
veröffentlicht.
Ziel der Experten ist es, einheitliche Prüfvorgaben zu formulieren, um die
Wirksamkeit der einzelnen Gerätetypen belegen zu können und eine Vergleichbarkeit
zu gewährleisten.
Die für Kommunen hilfreichen Kriterien kommen spät, zehntausende mobile Luftreiniger
stehen bereits in den Klassenzimmern. Ob die Städte und Gemeinden eine gute
Wahl getroffen haben, wird sich jetzt objektiv bewerten lassen.
Was die Lautstärke angeht, kann man bereits jetzt von Fehlinvestitionen
ausgehen. UBA und VDI empfehlen einen Schalldruckpegel von 35 dB, während
beispielsweise die Ausschreibungen in Bayern und Berlin 40 dB vorgeben.
Die gute Nachricht: Martin Gröb-Fuchsberger vom BLLV kann jetzt seine
Einordnung in „brauchbar“ und „Elektroschrott“ auf eine sachliche Grundlage
stellen.
Foto oben: Michael Gaida auf Pixabay
Der Text erschien zuerst in einer kürzeren Fassung auf dem Blog des Bildungsjournalisten Jan-Martin Wiarda.
Bildungspolitik - was Parteien, Organisationen, wissenschaftliche Einrichtungen zum Thema Schule und frühkindliche Bildung sagen.
Schule - Infos, Ideen, Akteure.
Darf das so sein? Warum geht das nicht? Wie ist das geregelt? Unsere Kolumnisten klären Schulrechtsfragen: Schulrechtsanwalt Andreas Jakubietz stellt Fallbeispiele aus seiner beruflichen Praxis vor. Die langjährigen Elternvertreter Constantin Saß und Ruby Mattig-Krone beantworten Elternfragen.
Kita: rund um Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung
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