23. Dez 2020
Auch blinde Kinder haben das Recht, sich den Arm zu brechen – wie Kinder mit Seheinschränkung in der Kita gefördert werden.
Die Kindertagesbetreuung ist für Vorschulkinder ein wichtiger Lernort. Hier gibt es eine neue Umgebung, Vieles zum Spielen und Entdecken und vor allem andere Kinder, mit denen man ausprobieren kann, wie Zusammenleben geht. Wenn Sie für Ihr Kind mit Seheinschränkung eine intensivere Förderung wünschen, können Sie dies gemeinsam mit Ihrer Wunsch-Kita beim Jugendamt beantragen. Dieses kann für Ihr Kind einen „erhöhten Bedarf an sozial pädagogischer Hilfe“ feststellen. Damit bekommt die Kita eine Viertel- Erzieherstelle mehr zugewiesen.
Bei besonders gravierenden Behinderungen, wozu auch oft Blindheit gezählt wird, kann ein „wesentlich erhöhter Bedarf“ festgestellt werden, wofür die Kita meist eine weitere Viertel-Stelle dazu bekommt. Das Land Berlin strebt an, dass Kitas Integrationsgruppen bilden, in denen bis zu einem Viertel der Kinder eine Behinderung hat „Einzelintegration“ ist aber auch möglich.
Wichtig sind eine gute Gestaltung der Räume, z. B. mit ausreichend Licht, guten Kontrasten sowie tastbaren Merkmalen am Garderobenhaken, Zahnbürste, an Stühlen und am Boden, aber auch das Verhalten des Personals und der anderen Kinder. So sollten alle lernen, Ihr Kind mit Namen anzusprechen oder anzutippen, Bilder, Gesten oder Handlungen immer auch zu erklären und möglichst viele Dinge zum Anfassen anzubieten. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin bietet Schulungen an, in denen man lernen kann, sich in die Lage eines blinden Menschen hineinzuversetzen.
Fast noch wichtiger ist es aber, dass Ihr Kind bei allem mitmachen kann, auch beim Klettern, Rennen, Raufen und Feuer machen. Ihr Kind darf sich genauso Beulen holen wie alle anderen Kinder. Es gibt auch Integrations- bzw. Inklusions-Kitas, die sich auf die gemeinsame Erziehung von Kindern ohne und mit Behinderung spezialisiert haben.
Ein Sonderfall ist die Kita- und Vorschulbetreuung an der Johann-August-Zeune-Schule in Steglitz (www.zeune-schule.de), die vor allem in Frage kommt, wenn zur Seheinschränkung noch andere Behinderungen dazu kommen.
- das Jugendamt im Bezirk
- die Berliner Beratungsstelle für Menschen mit Sehbehinderung in der Turmstr. 21
- und die Seh-Frühförderstelle Ihres Kindes
Kindertagesförderungsgesetz –KitaFöG und die Verordnung dazu VOKitaFÖG
Unser Gastautor Reiner Delgado arbeitet als Sozialreferent beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
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