21. Jun 2020
Mit einer „Handreichung“ für Schulen und Kitas für den Umgang mit Corona-Verdachtsfällen gibt es einen Leitfaden für ein einheitliches Vorgehen in allen Einrichtungen.
Was ist zu tun, wenn ein Schüler, eine Schülerin oder eine Lehrkraft positiv auf Covid-19 getestet wurde? Wie genau sollen Kitas und Schulen mit Verdachtsfällen umgehen? Wer gehört eigentlich in häusliche Quarantäne und wer nicht? Alle diese Fragen beantwortet die „Handreichung für Kitas und Schulen zum Umgang mit Kontaktpersonen eines SARS-CoV-2 positiv getesteten Falls“. Die Bildungsverwaltung hat diese Kurzübersicht samt Muster-Meldebögen gemeinsam mit der Gesundheitsverwaltung und den Amtsärzten der bezirklichen Gesundheitsämter entwickelt.
Sollten künftig Covid-19-Fälle an Kitas und Schulen auftreten oder Kontaktpersonen die Einrichtungen besuchen, haben sich alle Beteiligten auf ein möglichst einheitliches Vorgehen geeinigt. Es wird zum Beispiel anhand von fiktiven Fallbeispielen zwischen Kontaktpersonen der Kategorie I und anderen Kontaktpersonen unterschieden. Die Meldebögen stellen sicher, dass die Einrichtungen in konkreten Fällen umgehend umfassende Angaben machen und keine nötigen Angaben außen vor lassen.
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