Änderungen beim Übergang in die Oberschule

03. Okt 2024

von Ruby Mattig-Krone
Änderungen beim Übergang in die Oberschule

Die Regelungen zum Übertritt in die 7. Klasse der Sekundarstufe werden sich ändern. Der Notendurchschnitt soll anders berechnet werden.

Wie ist das geregelt? Die unabhängige Schulberaterin Ruby Mattig-Krone hatte in ihrem Mailpostfach dieses Anliegen:

Die Frage

Ich habe gehört, dass es Änderungen bezüglich der Anmeldung der jetzigen 6. Klassen an der Oberschule gibt. Ist das richtig? Was soll sich ändern? Und warum?

Die Antwort

Ja, das stimmt. Es sind noch nicht alle Parameter bekannt, Genaues kann man erst sagen wenn die neue Ausführungsvorschrift vorliegt. Bekannt ist bereits, dass wie bisher in die Förderprognose des 2. Halbjahres der 5. Klasse und des ersten Halbjahres der 6. Klassen alle Noten eingehen werden, um die Durchschnittsnote derselben zu errechnen. Dabei werden alle Noten bis auf Musik, Kunst und Sport doppelt gewertet.

Erst für die jetzigen Fünftklässler wird sich auch die Berechnungsgrundlage für die Förderprognose ändern, hier werden dann nur noch die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache in diesen beiden oben genannten Halbjahren gewertet.

Bei der Aufnahmeregelung für das Gymnasium wird es Änderungen geben: Nur noch die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr eine bessere Durchschnittsnote als 2,3 erreichen, können sich an einem Gymnasium bewerben (also Durchschnitt 1,0 - 2,2). Dies gilt auch für Geschwisterkinder.

Die Schülerinnen und Schüler, deren Durchschnittsnote bei 2,3 oder schlechter liegt, müssen, wenn sie sich an einem Gymnasium bewerben wollen, vorher an einem Samstagvormittag an einem Probeunterricht teilnehmen. Dort sollen die Schülerinnen und Schüler unter Beweis stellen, dass sie für die Aufnahme am Gymnasium geeignet sind.

An welcher Schule des Bezirks dieser Probeunterricht stattfinden wird, ist bisher nicht bekannt. Die durchführenden Lehrkräfte werden vorher geschult und es soll auch einen schriftlichen standardisierten Test dabei geben.

Als Grund für diese Neuerung gibt die Bildungsverwaltung an, dass sie somit das Probejahr abschaffen will, das es bisher an den Gymnasien gab. Künftig können dann alle Schülerinnen und Schüler am Gymnasium bleiben, selbst wenn sie in Klasse 7 sitzenbleiben sollten.

Sobald Details zur Neuregelung des Übergangs vorliegen, wird dieser Artikel aktualisiert.

Für einzelne Rückfragen stehe ich unter 030/ 25 20 98 49 oder unter ruby@schulberatung-berlin.net zur Verfügung - die Beratung ist kostenpflichtig.

Wie ist das geregelt?

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