Änderungen beim Übergang in die Oberschule

26. Nov 2024

von Ruby Mattig-Krone
Änderungen beim Übergang in die Oberschule

Die Regelungen zum Übertritt in die 7. Klasse der Sekundarstufe werden sich ändern. Der Notendurchschnitt soll anders berechnet werden. Kinder, die mit einem Notendurchschnitt über 2,2 an ein Gymnasium wechseln wollen, müssen an einem Probeunterricht teilnehmen.

Wie ist das geregelt? Die unabhängige Schulberaterin Ruby Mattig-Krone hatte in ihrem Mailpostfach dieses Anliegen:

Die Frage

Ich habe gehört, dass es Änderungen bezüglich der Anmeldung der jetzigen 6. Klassen an der Oberschule gibt. Ist das richtig? Was soll sich ändern? Und warum?

Die Antwort

Ja, das stimmt. Seit wenigen Tagen liegt nun die Ausführungsvorschrift vor, in der die Details geregelt sind. Schon länger bekannt ist, dass wie bisher in die Förderprognose des 2. Halbjahres der 5. Klasse und des ersten Halbjahres der 6. Klassen alle Noten eingehen werden, um die Durchschnittsnote derselben zu errechnen. Dabei werden alle Noten bis auf Musik, Kunst und Sport doppelt gewertet.

neu ab 2026: Berechnung des Notendurchschnitts

Erst für die jetzigen Fünftklässler wird sich auch die Berechnungsgrundlage für die Förderprognose ändern, hier werden dann nur noch die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache in diesen beiden oben genannten Halbjahren gewertet.

Bei der Aufnahmeregelung für das Gymnasium wird es Änderungen geben: Nur noch die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr eine bessere Durchschnittsnote als 2,3 erreichen, können sich an einem Gymnasium bewerben (also Durchschnitt 1,0 - 2,2). Dies gilt auch für Geschwisterkinder.

neu ab 2025: Probeunterricht

Die Schülerinnen und Schüler, deren Durchschnittsnote bei 2,3 oder schlechter liegt, müssen, wenn sie sich an einem Gymnasium bewerben wollen, vorher an einem Samstagvormittag an einem Probeunterricht teilnehmen. Dort sollen die Schülerinnen und Schüler unter Beweis stellen, dass sie für die Aufnahme am Gymnasium geeignet sind. Die durchführenden Lehrkräfte werden vorher geschult und es soll auch einen schriftlichen standardisierten Test dabei geben.

Hierzu müssen die Kinder am 10.2. oder 11.2.2025 (direkt nach den Winterferien) den Anmeldebogen für den Probeunterricht an der eigenen Grundschule abgeben. Diesen Anmeldebogen (Schul 197) erhalten die Eltern nach Absprache mit der Klassenlehrkraft mit den Halbjahreszeugnissen am 31. Januar.

Der Termin für den Probeunterricht ist dann am Freitag, der 21.02.2025 ab 9:00 Uhr, jeweils an einem Gymnasium im Bezirk . In Steglitz- Zehlendorf findet dieser an der Goethe-Oberschule in Lichterfelde statt, in Spandau am Kant-Gymnasium, in Marzahn-Hellersdorf am Wilhelm-von-Siemens-Gymnasium, die weiteren Orte können in den Bezirken erfragt werden.

Der Probeunterricht dauert rund. 3 Zeit-Stunden und umfasst, neben Einzel- und Gruppenarbeitsphasen, auch Zeit zur Begrüßung und Pausen zur Erholung. Er besteht aus drei Teilen: jeweils eine schriftliche zentrale Arbeit in Deutsch und Mathematik sowie eine Gruppenaufgabe. Die Kinder werden von Lehrkräften aus Grundschulen und Gymnasien während des Testes angeleitet.

Bestanden?

Die Bescheide über eine Eignung bzw. Nichteignung werden von der Schulaufsichtsbehörde erstellt und ab 05.03.25 durch die Grundschule an die Erziehungsberechtigten ausgegeben. Diese Eignungsbestätigungen sind dann im Original (mit Hologramm) bei der Anmeldung an der Erstwunschschule abzugeben.
Es besteht wie bisher weiterhin die freie Wahl bei der Entscheidung für eine Erst-/ Zweit-/ Drittwunsch-Schule. Soweit die Durchschnittsnote der Förderprognose höher als 2,2 ist, kann eine Anmeldung am Gymnasium nur dann erfolgen, wenn der Probeunterricht „bestanden“ wurde. Das gilt auch für Geschwisterkinder.

ACHTUNG: Auch wer das Gymnasium nur als Zweit-und Drittwunsch wählt, muss sein Kind am Probeunterricht teilnehmen lassen, wenn die Durchschnittsnote der Förderprognose schlechter als 2,2 ist.

Warum das alles

Als Grund für diese Neuerung gibt die Bildungsverwaltung an, dass sie somit das Probejahr abschaffen will, das es bisher an den Gymnasien gab. Künftig können dann alle Schülerinnen und Schüler am Gymnasium bleiben, selbst wenn sie in Klasse 7 sitzenbleiben sollten.

Noch Fragen?

Für einzelne Rückfragen stehe ich unter 030/ 25 20 98 49 oder unter ruby@schulberatung-berlin.net zur Verfügung - die Beratung ist kostenpflichtig.

Wie ist das geregelt?

Ruby Mattig-Krone und Constantin Saß beantworten als erfahrene Elternvertreter und unabhängige Schulberater Elternfragen. Wir veröffentlichen ausgewählte Beispiele zu aktuellen Themen oder allgemeinen Angelegenheiten.

Kontaktmöglichkeiten finden sich in unserer Übersicht.

Seminare für Elternvertreter: Anstehende Termine finden sich im Veranstaltungskalender.

Wissenswertes zur Elternmitwirkung in Berliner Schulen gibt es auch auf den Seiten der Bildungsverwaltung:
www.berlin.de/sen/mitwirkung-von-schuelern-und-eltern

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