Freiwilliges Wiederholen der 10. Klasse

06. Jul 2022

von Ruby Mattig-Krone
Freiwilliges Wiederholen der 10. Klasse

Besser geht immer – ein zweiter Anlauf zur Verbesserung des Mittleren Schulabschlusses wird trotzdem nur in Ausnahmefällen genehmigt.

Wie ist das geregelt? Die Qualitätsbeauftragte Ruby Mattig-Krone hatte in ihrem Mailpostfach dieses Anliegen:

Die Frage

Meine Tochter ist mit ihrem Zeugnis für den Mittleren Schulabschluss nicht zufrieden, Ihre Noten sind für die Aufnahme an der Fachoberschule nicht ausreichend, um einen Ausbildungsplatz hat sie sich vorher nicht beworben. Kann sie die 10. Klasse noch einmal machen, um ihre Noten zu verbessern?

Die Antwort

Die Schulpflicht endet in Berlin nach 10 Schulbesuchsjahren, danach ist ein Schulbesuch freiwillig. Dieses kostet den Staat viel Geld, deswegen wird eine freiwillige Wiederholung nur genehmigt, wenn ein besserer Abschluss nur ganz knapp verfehlt wurde UND dem Schüler oder der Schülerin zugetraut wird, den besseren Abschluss auch zu schaffen.

Hinzu kommt, dass es an den Sekundarschulen kein Sitzenbleiben gibt - die 9. Klassen gehen alle komplett in Jahrgangsstufe 10 über, es gibt also kaum weitere Schulplätze für Wiederholer.

Über die Oberstufenzentren gibt es aber für alle Jugendlichen auch die Möglichkeit hier weitere, bessere Schulabschlüsse zu erlangen, es muss dafür nicht immer die Wiederholung an der alten ISS sein.

Wie ist das geregelt?

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