Grundständiges Gymnasium: Zeugnis bei nicht bestandenem Probejahr

21. Jun 2024

von Ruby Mattig-Krone
Grundständiges Gymnasium: Zeugnis bei nicht bestandenem Probejahr

Das naturgemäß schlechte Zeugnis der fünften Klasse des Gymnasiums geht nach dem Schulwechsel nicht in die Förderprognose der Grundschule ein.

Wie ist das geregelt? Die unabhängige Schulberaterin Ruby Mattig-Krone hatte in ihrem Mailpostfach dieses Anliegen:

Die Frage

Mein Sohn hat das Probejahr an einem grundständigen Gymnasium nicht bestanden und muss nun zurück in die Klasse 6 der Grundschule. Wie sieht es dann mit er Förderprognose aus, denn das Zeugnis des 2. Halbjahres der 5. Klasse ist dann ja naturgemäß sehr schlecht.

Die Antwort

Es ist schulrechtlich geregelt, dass in diesem Fall das Zeugnis der 5.Klasse vom Gymnasium NICHT in die Förderprognose eingreift sondern lediglich das Zeugnis der Grundschule vom 1. Halbjahr der 6.Klasse der Grundschule gewertet wird.

Wie ist das geregelt?

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