21. Jun 2024
Das naturgemäß schlechte Zeugnis der fünften Klasse des Gymnasiums geht nach dem Schulwechsel nicht in die Förderprognose der Grundschule ein.
Wie ist das geregelt? Die unabhängige Schulberaterin Ruby Mattig-Krone hatte in ihrem Mailpostfach dieses Anliegen:
Mein
Sohn hat das Probejahr an einem grundständigen Gymnasium nicht bestanden und
muss nun zurück in die Klasse 6 der Grundschule. Wie sieht es dann mit er
Förderprognose aus, denn das Zeugnis des 2. Halbjahres der 5. Klasse ist dann ja
naturgemäß sehr schlecht.
Es ist schulrechtlich geregelt, dass in diesem Fall das Zeugnis der 5.Klasse vom Gymnasium NICHT in die Förderprognose eingreift sondern lediglich das Zeugnis der Grundschule vom 1. Halbjahr der 6.Klasse der Grundschule gewertet wird.
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