02. Nov 2022
Wer nach der Grundschule den Bildungsgang Europa-Schule verlässt, muss Besonderheiten bei der Fremdsprachenwahl in Klasse 7 beachten.
Wie ist das geregelt? Die unabhängige Schulberaterin Ruby Mattig-Krone hatte in ihrem Mailpostfach dieses Anliegen:
Unsere Tochter besucht derzeit eine deutsch-englische staatliche Europa-Schule. Nach der 6. Klasse soll sie auf eine „normale“ allgemeinbildende Oberschule wechseln. Was müssen wir hier bei der Sprachenfolge beachten?
Familien, deren Kinder auf einer Europa-Schule bilingual deutsch-englisch oder deutsch-französisch unterrichtet wurden, müssen beim Wechsel auf eine Regel-Oberschule einen Fremdsprachenwechsel bei der zuständigen Schaulaufsicht im Wohnbezirk beantragen.
In beiden Fällen würde es sich bei dem Neubeginn einer zweiten Fremdsprache NICHT um eine Fortsetzung der bereits erlernten 2. Fremdsprache handeln, sie verlassen hier die begonnene Sprachenfolge.
Kinder, die aus anderen bilingualen Bildungsgängen kommen, beispielsweise polnisch oder türkisch, müssen keinen Fremdsprachenwechsel beantragen.
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung für Schulen besonderer pädagogischer Prägung, § 3, Absatz 16.
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