Schulanmeldung: Eine Unterschrift reicht aus

03. Okt 2022

von Andreas Jakubietz
Schulanmeldung: Eine Unterschrift reicht aus

Für eine Anmeldung an einer Grund- oder Oberschule reicht die Unterschrift eines Elternteils, sofern die Partner das gemeinsame Sorgerecht haben.

Anträge auf Aufnahme in eine bestimmte Grundschule oder weiterführende Schule werden in der Praxis häufig nur von einem Elternteil unterschrieben, insbesondere, wenn die Eltern getrennt leben. Bisher blieben solche Aufnahmeanträge in Fällen gemeinsamen Sorgerechts in der Regel ohne Erfolg, sofern nicht der andere Elternteil dem Antrag (rechtzeitig) nachträglich zugestimmt und so sein Einverständnis erklärt hatte.

Das hat sich jetzt geändert: Für die Wirksamkeit eines Aufnahmeantrags zur Einschulung in eine bestimmte Grundschule oder weiterführende Schule ist es nach neuerer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin grundsätzlich ausreichend, wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil den Aufnahmeantrag unterzeichnet. Insoweit ist es nicht erforderlich, dass der allein handelnde Elternteil ausdrücklich erklärt, auch für den anderen sorgeberechtigten Elternteil tätig zu werden.

Dies folgt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts aus der Regelung in § 88 Abs. 4 Satz1 Schulgesetz Berlin. Danach wird gesetzlich vermutet, dass jeder sorgeberechtigte Elternteil auch für den anderen handelt, sowohl bei der Aufnahme in eine bestimmte Grundschule im Zuge der Einschulung als auch bei der Aufnahme in eine weiterführende Schule. Damit wird letztlich das Einverständnis des anderen Elternteils unterstellt. Das gilt auch dann, wenn ein Schulplatz durch eine sogenannte „Schulplatzklage“ eingefordert wird.

Wenn das Elternteil, welches den Antrag auf Aufnahme nicht unterzeichnet hat, mit dem Vorgehen des anderen nicht einverstanden ist, muss es aktiv werden: Dem schulplatzvergebenden Bezirksamt muss der Vater oder die Mutter mitteilen, dass er oder sie die Aufnahme in die vom jeweils anderen Partner gewünschte Schule missbilligt.

Andreas Jakubietz ist Rechtsanwalt in Berlin. Er ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht im Bereich Bildungsrecht, insbesondere auf dem Gebiet des Schulrechts und des Hochschulzulassungsrechts tätig. Der Jurist ist Vater einer Tochter und lebt in Zehlendorf.

Seine Beiträge sind als allgemeine Information zu verstehen, die eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Im Einzelfall empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Schulrecht zu konsultieren.

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