22. Jan 2021
Berlin hat seit Ende 2019 einen Elternausschuss Berufliche Schulen. Das Gremium vertritt die schulischen Interessen der Eltern und ist auch im Beirat Berufliche Schulen vertreten.
Dem Gremium gehören Elternvertreter noch minderjähriger Schüler aus Oberstufenzentren (OSZ) und beruflichen Schulen an. Oberstufenzentren richten für jede Abteilung eine Abteilungselternvertretung ein, die sich aus den in den Klassen der Abteilungen gewählten Elternsprechern zusammensetzt, vergleichbar mit den Gesamtelternvertretungen an allgemeinbildenden Schulen. Jede Abteilungselternvertretung wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder zwei gleichberechtigte Sprecher. Die Sprecher aller Abteilungselternvertretungen wählen aus ihrer Mitte zwei Mitglieder für den Elternausschuss Berufliche Schulen, die verschiedenen Abteilungen angehören sollen (§ 91 SchG). Der Elternausschuss Berufliche Schulen ist vergleichbar mit den Bezirkselternausschüssen Schule mit direkter Anbindung an die Senatsbildungsverwaltung.
Ein eigens erstellter Leitfaden für Elternvertreter basiert auf dem bekannten Leitfaden für Elternvertreter an
allgemeinbildenden Schulen, unterscheidet sich aber in der Besonderheit
dieser Schulform. Nicht wenige Schüler sind hier volljährig oder werden
es im Laufe ihrer Schulzeit. Sie vertreten sich also selbst.
Eine
Elternversammlung einer Klasse gibt es nur, wenn mehr als die Hälfte der
Schüler minderjährig ist, die Volljährigen können dann beratend
teilnehmen.
An den Oberstufenzentren gibt es auch keine Gesamtelternvertretungen.
Die Schüler werden Abteilungen zugeordnet. In den Abteilungen sind die
Bildungsgänge Fach- und Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule,
Berufsoberschule oder das berufliche Gymnasium verortet. An die Stelle
der Gesamtelternvertretung tritt die Abteilungselternvertretung (AEV).
Sie wird nur gebildet, wenn mehr als drei Elternversammlungen bestehen.
Die Broschüre enthält Hinweise auf gesetzliche Regelungen, Tipps für die
Elternversammlung oder die Durchführung von Wahlen und außerdem werden
ausführlich die verschiedenen schulischen Gremien erklärt.
Der Elternausschuss Berufliche Schulen wurde eingerichtet, weil die Zahl der minderjährigen Schüler erst in den vergangenen Jahren an den OSZs signifikant anstieg und auch immer mehr Eltern zu den Elternabenden kamen. Das Schulgesetz (§ 112) wurde 2019 angepasst.
Zu den beruflichen Schulen zählen Oberstufenzentren und andere berufsbezogene Schulen, die sich verschiedenen Berufsfeldern zuordnen: Wirtschaft und Verwaltung, Technik und Naturwissenschaften, Gestaltung, Sozialpädagogik und Sozialwesen sowie den Berufsfeldern Ernährung, Gesundheit, Agrarwirtschaft und Gastgewerbe. Auch die staatliche Ballettschule und der Lette-Verein zählen zu den beruflichen Schulen. Insgesamt sind es 47 verschiedene Bildungseinrichtungen.
Kontakt zum Elternausschuss Berufliche Schulen monique.kwiatkowski@senbjf.berlin.de (Geschäftsstelle)
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Darf das so sein? Warum geht das nicht? Wie ist das geregelt? Unsere Kolumnisten klären Schulrechtsfragen: Schulrechtsanwalt Andreas Jakubietz stellt Fallbeispiele aus seiner beruflichen Praxis vor. Die langjährigen Elternvertreter Constantin Saß und Ruby Mattig-Krone beantworten Elternfragen.
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