10. Jan 2022
Die Bildungsverwaltung sucht Schülerinnen und Studenten als Honorarkräfte in Schulen.
Sie sollen eingesetzt werden als
– Lernbegleitung in Hauptfächern
– Sprachcoach für Zugewanderte
– Begleitung bei der Förderung von sozialen Kontakten
Die Einsätze finden innerhalb des Programms „Stark durch Corona“ statt, das aufgelegt wurde, um pandemiebedingte Lernlücken zu schließen.
Die Bezahlung liegt je nach Dauer der Lerneinheit und Qualifikation zwischen 10 und 32 Euro pro Stunde.
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Darf das so sein? Warum geht das nicht? Wie ist das geregelt? Unsere Kolumnisten klären Schulrechtsfragen: Schulrechtsanwalt Andreas Jakubietz stellt Fallbeispiele aus seiner beruflichen Praxis vor. Die langjährigen Elternvertreter Constantin Saß und Ruby Mattig-Krone beantworten Elternfragen.
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