Zentrale MSA-Prüfungen werden gestrichen

10. Feb 2021

Daniela von Treuenfels

Die schriftlichen MSA-Prüfungen fallen weg, das Probejahr am Gymnasium wird ausgesetzt – der Berliner Senat hat „pandemiebedingte Abweichungen vom Schulgesetz“ festgelegt.

Damit soll sichergestellt werden, „dass Berliner Schülerinnen und Schülern keine Nachteile durch die temporäre Aussetzung des Präsenzunterrichts an Schulen entstehen“.

Im Einzelnen wurde beschlossen

  •  Wegfall der schriftlichen Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA)/erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) sowie der vergleichenden Arbeiten zur Berufsbildungsreife, dem Berufsorientierenden Abschluss (BOA) und dem der Berufsbildungsreife gleichwertigen Schulabschluss.
  •  Zusätzliches Wiederholungs- und Rücktrittsrecht beim Abitur. Es ist sowohl ein zusätzlicher Rücktritt von der Prüfung möglich wie auch die Wiederholung eines Schuljahres der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe – beides ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer.
  •  Aussetzen des Probejahrs in der Jahrgangsstufe 7 am Gymnasium. Für Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen unter normalen Bedingungen nicht für eine Versetzung gereicht hätten und die damit die Probezeit nicht bestanden hätten, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Die Entscheidung wird dann am Ende der Jahrgangsstufe 8 im Schuljahr 2021/2022 getroffen.


Zur Begründung heißt es, die Durchführung und die Korrektur der Prüfungen binde erhebliche personelle Ressourcen, die derzeit für die Notbetreuung, die Durchführung weiterer Abschlussprüfungen und den Fernunterricht benötigt werden.

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