Die schriftlichen MSA-Prüfungen fallen weg, das Probejahr am Gymnasium wird ausgesetzt – der Berliner Senat hat „pandemiebedingte Abweichungen vom Schulgesetz“ festgelegt.
Damit soll sichergestellt werden, „dass Berliner Schülerinnen und Schülern
keine Nachteile durch die temporäre Aussetzung des Präsenzunterrichts an
Schulen entstehen“.
Im Einzelnen wurde beschlossen
- Wegfall der
schriftlichen Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA)/erweiterte
Berufsbildungsreife (eBBR) sowie der vergleichenden Arbeiten zur
Berufsbildungsreife, dem Berufsorientierenden Abschluss (BOA) und dem der
Berufsbildungsreife gleichwertigen Schulabschluss.
- Zusätzliches
Wiederholungs- und Rücktrittsrecht beim Abitur. Es ist sowohl ein zusätzlicher
Rücktritt von der Prüfung möglich wie auch die Wiederholung eines Schuljahres
der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe – beides ohne Anrechnung auf
die Höchstverweildauer.
- Aussetzen des Probejahrs
in der Jahrgangsstufe 7 am Gymnasium. Für Schülerinnen und Schüler, deren
Leistungen unter normalen Bedingungen nicht für eine Versetzung gereicht hätten
und die damit die Probezeit nicht bestanden hätten, wird die Probezeit um ein
Jahr verlängert. Die Entscheidung wird dann am Ende der Jahrgangsstufe 8 im
Schuljahr 2021/2022 getroffen.
Zur Begründung heißt es, die Durchführung und die Korrektur der Prüfungen binde
erhebliche personelle Ressourcen, die derzeit für die Notbetreuung, die
Durchführung weiterer Abschlussprüfungen und den Fernunterricht benötigt
werden.