14. Sep 2021
Verbrennungs- und Verbrühungsunfälle zu vermeiden, das hat sich eine bundesweite Initiative auf die Fahnen geschrieben. Eine Webseite bietet Beratung. Eine Kampagne „Tag des brandverletzten Kindes“ ruft jährlich die Folgen durch Unachtsamkeit ins Gedächtnis und informiert darüber, wie sie zu vermeiden sind.
Jährlich werden in Deutschland mehr als 7.500 Kinder unter 15 Jahren in Kliniken aufgrund eines Verbrennungs- oder Verbrühungsunfalls stationär behandelt, berichtet Susanne Falk, Vorstandsvorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. Nicht nur das Kind trage eine lebensverändernde Verletzung davon, auch Eltern, Geschwister und alle am Unfall beteiligten Personen seien häufig traumatisiert.
Kinder im Alter von 0-5 Jahren bilden bei thermischen Verletzungen die Hochrisikogruppe. Besonders unterschätzt werden heiße Flüssigkeiten, wie beispielsweise Tee oder Kaffee. „Schon ab 52 Grad Celsius wird die sensible Kinderhaut langfristig geschädigt“, sagt Marcus Lehnhardt, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin. Dabei werde besonders häufig die Küche zum Unfallort.
• Nichts Heißes essen oder trinken, während ein Kind auf dem Arm oder Schoß ist.
• Heißgetränke nie zu nah an den Rand von Tisch- und Arbeitsplatte stellen.
• Keine herabhängenden Tischdecken verwenden.
• Wasserkocher und andere elektrische Geräte immer außer Reichweite von Kindern stellen. Vorsicht mit herabhängenden Kabeln!
• Kinder von heißen Kaminöfen und Backöfen fernhalten.
• Töpfe und Pfannen immer auf die hinteren Herdplatten stellen und auf diesen kochen. Griffe stets nach hinten drehen.
•
Kochfeld mit einem Herdschutzgitter sichern, damit Kinder nicht auf
heiße Platten fassen oder Töpfe auf sich herabziehen können.
• Brennendes Fett durch Abdecken mit einem Deckel ersticken. Niemals mit Wasser löschen, sonst kommt es zur Fettexplosion!
•
Fläschchen und Brei aus der Mikrowelle immer gut umrühren und erst
selbst probieren. Was sich von außen lauwarm anfühlt, ist innen oft
kochend heiß!
• Badewassertemperatur immer kontrollieren, niemals nur heißes Wasser einlaufen lassen.
•
Wärmflaschen nur mit Wasser unter 50° Celsius befüllen und die Flasche
gut verschließen (bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern nicht
verwenden).
Lichterglanz, Kerzenschein, Plätzchen backen, Glühwein und Kaminofenfeuer bringen in der Advents- und Weihnachtszeit Gemütlichkeit. In der Weihnachtszeit lauern aber auch besonders viele Gefahren. So steigt zum Beispiel die Anzahl der Brände in der Weihnachtszeit um ca. 40 % im Vergleich zum Rest des Jahres. Es dauert nur ca. 20 Sekunden bis ein trockener Weihnachtsbaum vollständig in Flammen steht.
„Wir sehen um Weihnachten herum in den Spezialkliniken gehäuft Kinder mit Verbrennungen und Verbrühungen. Die Kleinen erleiden durch umgekippte Tassen Tee oder Glühwein Verbrühungen, verbrennen sich die Finger an der Adventskerze oder fassen mit der Hand auf das heiße Backblech oder an die Kaminofenscheibe“, erläutert Dr. Kay Großer, Vorstandsvorsitzender des Arbeitskreises „Das schwerbrandverletzte Kind“ und Chefarzt der Kinderchirurgie sowie Leiter des Zentrums für schwerbrandverletzte Kinder am Klinikum Kassel. „Ganz wichtig ist bei Verbrennungen, eingebrannte Kleidung nicht zu entfernen, wohingegen man bei Verbrühungen die durchnässte Kleidung sofort ausziehen sollte, einschließlich der Windel. Die verletzten Stellen sollten mit handwarmem Wasser für ca. 15 Minuten gekühlt werden! Ein Kind muss nach einer Brandverletzung immer einem Arzt vorgestellt werden, bei schweren Verletzungen muss man sofort den Notarzt mit 112 rufen.“
Paulinchen ruft bundesweit rund um den 7. Dezember zum Mitmachen auf. Der Verein wurde 1993 gegründet, um Familien nach Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen ihrer Kinder zu beraten, bei Problemen in der Rehabilitationszeit zu helfen sowie präventiv auf die Unfallursachen hinzuweisen.
Auf der Webseite www.tag-des-brandverletzten-kindes.de werden neben Aktionsideen und kostenfreien Infomaterialien auch alle Veranstaltungen zum „Tag des brandverletzten Kindes” auf einer Aktionskarte dargestellt.
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