Neuerungen im Adoptionsrecht

03. Apr 2021

Daniela von Treuenfels
Neuerungen im Adoptionsrecht

Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz traten zum 1. April 2021 neue Regelungen für die Adoptionsvermittlung in Kraft.

„Das neue Adoptionshilfe-Gesetz nimmt die Bedürfnisse der Familien besser in den Blick und modernisiert das Adoptionswesen“, erklärt dazu Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Die neuen Bestimmungen trügen dafür Sorge, „dass adoptierte Kinder gut aufwachsen, ihren Weg gehen und ihre Wurzeln kennenlernen können.“

Die neuen Regelungen im Einzelnen:

  •  Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption soll die Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten sichern.
    Vor einer Stiefkindadoption wird eine verpflichtende Beratung eingeführt. Nicht zur Beratung verpflichtet sind lesbische Paare, deren Kind in ihre bestehende Ehe oder verfestigte Lebensgemeinschaft hineingeboren wird und bei denen die Partnerin der Geburtsmutter das Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption adoptiert.

  •  Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption: Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind von Anfang an altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Die Herkunftseltern werden in ihrer Rolle gestärkt, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen sie zur Verfügung stellen möchte.
  •  Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern - etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst.
  •  Auslandsadoptionen müssen in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden. International vereinbarte Schutzstandards sind nun bei allen Auslandsadoptionen einzuhalten. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle sind untersagt.

Informationen rund um die Adoption auf den Seiten des Familienministeriums:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/adoption/publikationen-zum-thema-adoption

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