Temporäre Familienhilfe wegen Verdienstausfall

15. Sep 2021

Daniela von Treuenfels
Temporäre Familienhilfe wegen Verdienstausfall

Eltern, denen in der Corona-Zeit kein Kinderkrankengeld zustand, haben jetzt die Möglichkeit, „temporäre Familienhilfe“ zu beantragen. Das Angebot richtet sich vor allem an Studenten, Minijobber und „Aufstocker“.

Die Pandemie ist eine Vereinbarkeitsfalle: Wenn Schulen und Kitas schließen müssen oder Kinder in Quarantäne geschickt werden, können berufstätige Eltern Kinderkrankengeld für die Betreuung des Kindes erhalten. Diese Unterstützungsleistung steht allen gesetzlich versicherten Beschäftigten zur Verfügung.

Berlin hat die Unterstützung für die Betreuung eines Kindes auf Selbständige, geringfügig Beschäftigte und berufstätige Studierende erweitert. Damit können in Berlin auch privat-, freiwillig oder familienversicherte Eltern, die coronabedingt ihre Kinder zuhause betreuen müssen und deswegen ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen können, eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Die Hilfe kann für jedes Kind bis zu 12 Jahren und Kinder mit Behinderung bis zu 21 Jahren beantragt werden. Genau wie beim Kinderkrankengeld der Krankenkassen kann jedes Elternteil für die Betreuung je Kind für 30 Tage, insgesamt maximal jedoch für 65 Tage eine finanzielle Unterstützung erhalten, Alleinerziehende je Kind für 60 Tage und maximal 130 Tage.

Die Temporäre Familienhilfe beträgt 92 Euro je Betreuungstag. Bei geringfügiger Beschäftigung beträgt der Maximalbetrag 450 Euro im Monat und bei geringfügiger Beschäftigung im Sozialleistungsbezug (Aufstocken) bei dem gesetzlichen Freibetrag nach § 11 b Abs. 2 S. 1 Sozialgesetzbuch II in Höhe von 100 Euro im Monat.

Ausführliche Informationen gibt es hier:

www.berlin.de/jugend-und-familie/#familienhilfe

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