09. Nov 2020
Frühchenmonat und mehr Teilzeitmöglichkeiten: das Elterngeld soll mehr Flexibilität bringen. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen.
Das Elterngeld ist der Porsche unter den familienpolitischen Leistungen. Fast 2 Millionen Eltern haben 2019 das Elterngeld bezogen. Über 40 Prozent der Väter nehmen heute Elternzeit. Vor Einführung des Elterngeldes waren es noch 3 Prozent. Mit dem neuen Gesetz soll die Leistung flexibler, partnerschaftlicher und einfacher werden.
Das ist geplant:
Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also volle vier Arbeitstage - angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 - 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25-30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet.
Wird
das Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher
geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld.
Jedes
Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen,
mehr als 6 Wochen zu früh geboren. Das sind 17 000 Kinder im Jahr.
Eltern
mit geringen selbständigen Nebeneinkünften werden nicht automatisch als
Selbständige geführt. Zur Berechnung wird das monatliche Gehalt aus den
letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes zu Grunde gelegt.
Eltern,
die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, sollen nur im
Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab
jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag
angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.
Mehr Haushaltsmittel stehen für die kommenden Neuerungen nicht zur Verfügung. Die Mehrausgaben werden durch die Absenkung der Einkommensgrenzen kompensiert. Zukünftig sollen nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen - ca. 7.000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.
www.bmfsfj.de/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus
Die
Länderkammer will Änderungen bei den Regelungen zu Frühgeburten
erreichen. Zwar begrüßte der Bundesrat in seiner Sitzung am 6. November
die Absicht, Eltern solcher Kinder einen längeren Leistungsbezug zu
ermöglichen. Die Gewährung eines zusätzlichen Elterngeldmonates greife
jedoch tief in die Systematik des Elterngeldes ein und mache das Gesetz
unübersichtlich. Nach dem Willen der Länder soll daher stattdessen bei
sechs Wochen vor dem errechneten Termin geborenen Kindern nicht auf den
Zeitpunkt der Geburt abgestellt werden, sondern auf den Tag der
Entlassung aus dem Krankenhaus. Da in diesen Fällen länger
Mutterschaftsgeld bezahlt wird und der später beginnende Elterngeldbezug
dann länger fortgesetzt werden kann, könnten betroffene Eltern dann
mehr Leistungen erhalten.
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