Bundesförderprogramm „Jugend erinnert“

Daniela von Treuenfels
Bundesförderprogramm „Jugend erinnert“

Bis 16. Dezember können Anträge bei der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eingereicht werden.

Das Förderprogramm „Jugend erinnert“ regt junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren durch außerschulische Bildung dazu an, sich mit der SED-Diktatur und ihren anhaltenden Auswirkungen auf die Opfer und die gesamtdeutsche Gesellschaft auseinanderzusetzen. Es zielt auf die Schaffung und Weiterentwicklung innovativer Bildungsformate, die sich an junge Menschen richten und insbesondere diejenigen erreichen, die zu Bildungsangeboten bisher keinen oder erschwerten Zugang haben.

Gefördert werden Vorhaben, die durch Zusammensetzung der Kooperationspartner, durch die Entwicklung neuer Methoden, durch einen modellhaften Impulscharakter oder durch die überregionale Bedeutung und Anwendbarkeit ihrer konzeptionellen Ansätze gesamtstaatliche Wirkung entfalten.

● Es können Projekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren beantragt werden.
● Für jedes Projekt können Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 € beantragen.
● Die Antragsfrist läuft bis zum 16. Dezember 2024.
● Organisationen, die sich nicht aktiv mit der Geschichte und den Folgen der SED-Diktatur auseinandersetzen, können als Kooperationspartner für Projekte fungieren.

Interessierte haben die Möglichkeit, zur Ausschreibung der neuen Förderrunde über eine Mailingliste auf dem Laufenden gehalten zu werden. Anmeldung: jugenderinnert@bundesstiftung-aufarbeitung.de.

Informationen zu Online Info-Veranstaltungen zur Antragstellung werden in dieser Mailingliste sowie auf der Website verlinkt.

Alle Infos: www.jugend-erinnert.de

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