Im Jahr 2018 wurden von den Jobcentern 91.000 Sanktionen gegenüber alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgesprochen.
Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Darin betont sie weiter, dass sie derzeit keine Anhaltspunkte für einen Aufklärungsbedarf bei Jobcentern in Bezug auf Einkommensarmut und Kindeswohlgefährdung sehe. Eine verantwortungsvolle und einzelfallbezogene Herangehensweise der Jobcenter sei angemessen, heißt es in der Antwort.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 20.11.2019
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