25. Mär 2021
Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach einer Befreiung der Maskenpflicht für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr während der Corona-Pandemie im Familienausschuss gescheitert.
Das Gremium lehnte den entsprechenden Antrag (19/23129) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Die AfD hatte zudem gefordert, die Abstandsregeln für Kinder bis zwölf Jahren und die Maskenpflicht für Eltern mit Kleinkindern bis drei Jahren im öffentlichen Raum aufzuheben.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion werde das Kindeswohl durch die Pflicht zum Tragen einer Maske unverhältnismäßig stark beeinträchtigt. Dies stelle einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar. Es gebe keinen wissenschaftlichen Beweis für die Wirksamkeit von Masken bei Kindern. Belegt sei hingegen, dass Kinder eben nicht Treiber der Corona-Pandemie seien.
Diesem Standpunkt widersprachen alle anderen Fraktionen übereinstimmend. Es sei zwar richtig, dass das Leben von Kindern und Jugendlichen aufgrund der Corona-Maßnahmen erheblich eingeschränkt sei, aber die Forderungen der AfD zeigten keinen Weg aus der Krise. Alle Studien belegten, dass das Tragen einer Maske das Infektionsrisiko erheblich mindere, hieß es aus der Union. Ebenso sei es widerlegt, dass das Tragen der Maske zu einer Schädigung der Atemwege führe. Der Antrag der AfD sei "grober Unfug". Der Antrag sei "realitätsfern" und "populistisch", hieß es aus der SPD.
Die Oppositionsfraktionen der FDP, der Linken und
Bündnis 90/Die Grünen schlossen sich diesem Urteil an. Zugleich mahnten sie
übereinstimmend, dass die Corona-Testungen und Impfungen zügig vorangetrieben
werden müssten. Zudem müssten Impfstoffe für Kleinkinder entwickelt werden. Der
AfD-Antrag sei "völlig undifferenziert", hieß es aus der FDP. Die
Grünen warfen der AfD vor, sie leugne die Corona-Pandemie. Das kleinste Problem
von Kindern und Jugendlichen sei derzeit das Tragen von Masken, hieß es aus den
Reihen der Linksfraktion. Dies ermögliche im Gegenteil Kindern und Jugendlichen
derzeit den Schulbesuch.
aus "Heute im Bundestag" vom 24.3.2021
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