26. Aug 2025
Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ihre Pläne zur Ausweitung der sogenannten Mütterrente.
Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/1298) auf eine Kleine Anfrage (21/1118) der AfD-Fraktion ihre Pläne zur Ausweitung der sogenannten Mütterrente, also der Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung. Darüber hinaus erläutert sie in der Antwort die Verfahren der Bezuschussung der Rentenkasse durch den Bund.
Die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung seien multifunktional, also nicht zweckgebunden, sondern dienten unterschiedlichen Funktionen. Dazu gehörten etwa die allgemeine Sicherungsfunktion für die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung, aber auch die pauschale Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen, schreibt die Regierung unter anderem. „Es ist daher weder möglich noch sachgerecht, einzelne Finanzierungsanteile der Bundeszuschüsse unmittelbar bestimmten Ausgaben der Rentenversicherung zuzuordnen. Ein 'Deckungsgrad der Bundeszuschüsse für die Rentenausgaben für Kindererziehungszeiten' lässt sich daher nicht bestimmen“, heißt es in der Antwort weiter.
aus "Heute im Bundestag" vom 25.8.2025
In diesem Bereich geht es um Familien und die Welt um sie herum. Wir verfolgen, so weit uns das möglich ist, familienpolitische Debatten.
Was im Deutschen Bundestag zum Thema Familie und Bildung auf der Tagesordnung steht, haben wir in der Rubrik "Aus dem Bundestag" aufgesammelt.
Eine solidarische Gesellschaft ist für Familien essentiell. Unsere 5 Cent zum Thema Engagement bildet die Rubrik "Spenden und Helfen".
Wo es aktuell Geld und andere Unterstützung für Engagement und Projektideen gibt, bündeln wir in der Rubrik "Ausschreibungen und Förderungen"
Kostenlos, werbefrei und unabhängig.
Dein Beitrag ist wichtig, damit das so bleibt.
Unterstütze unsere Arbeit via PayPal.