12. Jun 2024
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 12. Juni 2024,
für den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (20/11313) zur 29. Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) gestimmt. Für die im Ausschuss noch veränderte Vorlage votierten bei Enthaltung der AfD, die Vertreter von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die CDU/CSU-Fraktion sowie die Gruppen Die Linke und BSW stimmten gegen den Gesetzentwurf. Die abschließende Beratung im Plenum des im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurfes ist für Donnerstag geplant.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Auszubildenden mehr Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss zu ermöglichen. So will die Bundesregierung unter anderem ein sogenanntes Flexibilitätssemester einführen, das den Studierenden eine Förderung über die reguläre Förderhöchstdauer um ein Semester erlaubt. Zudem plant die Bundesregierung die Einführung einer Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten. Mit dem Geld sollen sich Erstsemester beispielsweise mit einem Laptop oder Lernmaterialien auszustatten können.
Mit ihrem Änderungsantrag legen die Koalitionsfraktionen unter anderem die Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge um rund fünf Prozent fest. Auch die Anhebung der Wohnkostenpauschale um 20 Euro ist mit dem Änderungsantrag vorgesehen. Die zuvor geplante Erhöhung der Darlehensbeiträge wird mit dem Änderungsantrag gestrichen.
Lina Seitzl (SPD) zeigte sich im Ausschuss erfreut über die geplanten Änderungen. „Die Wohnkostenpauschale steigt deutlich um 20 Euro insgesamt, plus 55 Euro in dieser Legislaturperiode“, erklärte Seitzl. Das BAföG sei damit in der Legislaturperiode gerechter und krisenfest geworden, betonte die Abgeordnete.
Dem widersprach Katrin Staffler (CDU). So könne man es nicht als „total super“ bezeichnen, dass die Wohnkostenpauschale um 20 Euro steige, wenn man sich die Inflation und die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt anschaue. Die Abgeordnete befand, dass die Reform des BAföG weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei.
Auch Götz Frömming (AfD) hatte mehr von der Reform erwartet und forderte höhere Bedarfssätze. Die Ausweitung des BAföG auf Asylbewerber und geduldete Ausländer sei hingegen problematisch, befand der Abgeordnete. Schließlich solle das BAföG als Sozialleistung kein Magnet für eine zusätzliche Einwanderung ins Sozialsystem sein.
Laura Kraft (Bündnis 90/Die Grünen) lobte die Anpassungen des BAföG als großen Fortschritt. Das BAföG sei an die Lebens- und Studienrealität junger Menschen angepasst worden. Insbesondere, dass durch die Erhöhung der Freibeträge nun wesentlich mehr junge Menschen berechtigt seien, BAföG zu beziehen, hob die Abgeordnete positiv hervor.
Auch Ria Schröder (FDP) zeigte sich zufrieden. Die Abgeordnete befand: „Wir haben bundesseitig alles dafür getan, dass auch ein digitales BAföG möglich ist“. Sie forderte, dass zukünftig noch mehr Evaluationen und Wissenschaftlichkeit in mögliche Reformen des BAföG einfließen müssten, um es noch erfolgreicher auszugestalten.
Das BAföG treibe Studierende in die Armut, befand hingegen Nicole Gohlke (Die Linke) und forderte eine Strukturreform. Die Abgeordnete kritisierte, dass die Schülerinnen und Schülern bei der Novelle vergessen werden. So würden derzeit 45 Prozent weniger Schülerinnen und Schülern gefördert werden als noch vor zehn Jahren.
Ali Al-Dailami (BSW) forderte realistische Bedarfssätze, die das Existenzminimum der Studierenden sichern. Die geplante Erhöhung der Bedarfssätze um fünf Prozent sei angesichts der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten eine Frechheit, so der Abgeordnete.
Die hib-Meldung zur Anhörung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1006392
Der Bericht von „Das Parlament“ zur ersten Lesung
des Gesetzentwurfes: https://www.das-parlament.de/inland/bildung/erhoehung-der-bafoeg-saetze-bleibt-aus
aus "Heute im Bundestag" vom 12.6.2024
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