02. Mär 2026
Das Bafög-Verfahren muss nach Ansicht des Beirates für Ausbildungsförderung vereinfacht werden.
Dazu seien neben der Veränderung der Formblätter auch gesetzliche Reformen notwendig, heißt es in der Stellungnahme des Beirates zum 24. Bericht zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach Paragraf 21 Absatz 2 des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (21/3365), wie aus einer Unterrichtung (21/3985) der Bundesregierung hervorgeht.
So sollten die Notwendigkeit und der Umfang der Nachweiserbringung kritisch überprüft werden. Eine wichtige Vereinfachung wäre dem Bericht zufolge die Einführung des Once-only-Prinzips: was die eine Behörde schon weiß, sollte eine andere bei Antragstellern nicht mehr abfragen.
Das Ziel müsse sein, ein vollständig digitales Bafög-Verfahren zu etablieren. Eine kürzere Bearbeitungsdauer werde sich aber nur realisieren lassen, wenn mit der Digitalisierung eine Vereinfachung des Bafög-Verfahrens einhergehe, heißt es in dem Bericht weiter. Angesichts sinkender sozialer Mobilität spricht sich der Beirat außerdem für eine Förderung von Schülern unabhängig davon aus, ob sie bei ihren Eltern wohnen oder nicht.
aus "Heute im Bundestag" vom 11.2.2026
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