29. Jan 2021
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf "zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Wie die beiden Fraktionen in der Vorlage
ausführen, ist das Namensänderungsgesetz vom 5. Januar 1938 nach Artikel 125
des Grundgesetzes Bundesrecht geworden und gilt als solches fort. In der
letzten Volltextveröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. Januar 1962 seien
verschiedene historische Begriffe beibehalten worden und deshalb nach wie vor
in dem Gesetz enthalten. Sie sollen durch das jetzt vorgelegte Änderungsgesetz
bereinigt "und der Text den Erfordernissen der Kompetenzverteilung nach
dem Grundgesetz angepasst werden". Diese Bereinigung des
Namensänderungsgesetzes soll der Vorlage zufolge ohne inhaltliche Änderung des
geltenden Rechts erfolgen.
aus "Heute im Bundestag" vom 27.1.2021
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