Bildungs- und Forschungsetat sinkt leicht

Quelle: Bundestag

Der Etat für Bildung und Forschung soll 2020 um rund 69 Millionen Euro auf 18,2 Milliarden Euro sinken. Das geht aus dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung hervor (Einzelplan 30).

Die höchsten Ausgaben sieht der viertgrößte Bundeshaushalt demnach für die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems mit rund 7,05 Milliarden Euro vor (plus 156,06 Millionen Euro im Vergleich zu 2019). Für das Kapitel Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie sind rund 7,02 Milliarden (plus 167,70 Millionen Euro) veranschlagt. Das Kapitel Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung sinkt auf rund 4,45 Milliarden Euro (minus 338, 84 Millionen Euro).

Schwerpunkt des Kapitels Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems ist der Hochschulpakt 2020, für den genauso wie im Haushalt 2019 im Haushalt 2020 rund 2,2 Milliarden Euro vorgesehen sind. Mit dem Hochschulpakt 2020 wollen Bund und Länder Impulse für die Zukunftsvorsorge bis in das nächste Jahrzehnt setzen. Für weitere Maßnahmen zur Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems, wie etwa den Qualitätspakt Lehre für die Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität, sind 200 Millionen Euro im Haushalt 2020 vorgesehen.

Mit der Exzellenzstrategie stellen Bund und Länder ab 2018 jährlich insgesamt 533 Millionen Euro für Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten zur Verfügung, die die deutsche Spitzenforschung dauerhaft stärken sollen. In dieses Kapitel sind die institutionellen Zuwendungen an die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen Max-Planck-Gesellschaft rund 1,03 Milliarden Euro (plus 49 Millionen Euro), die Leibniz-Gemeinschaft mit rund 585 Millionen Euro (plus 40 Millionen Euro) und Deutsche Forschungsgemeinschaft rund 1,45 Milliarden Euro (plus 50 Millionen Euro) eingestellt. Bund und Länder streben entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation III (2016-2020) an, diese Zuwendungen jährlich um drei Prozent zu steigern.

Im Mittelpunkt der Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie steht die Förderung der Forschung mit dem Instrument der nationalen ebenso wie europäischen und internationalen Projektförderung. Danach stehen für Innovationen durch neue Technologien insgesamt rund 927 Millionen Euro (plus 52 Millionen), für Innovationen in den Lebenswissenschaften rund 671 Millionen Euro (plus 43 Millionen), für Forschung im Bereich Nachhaltigkeit, Klima, Energie rund 555 Millionen Euro (minus 29 Millionen Euro) zur Verfügung. Ergänzt wird dies durch die Förderung nachhaltiger regionaler Innovationsinitiativen in strukturschwachen Regionen sowie die Mittel für die Stärkung der Forschung an Fachhochschulen in Höhe von rund 457 Millionen Euro (minus 27 Millionen). In diesem Kapitel sind die institutionellen Zuwendungen an die außeruniversitären Forschungsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft mit rund 746 Millionen Euro (plus 62 Millionen Euro) und Helmholtz-Gemeinschaft einschließlich Berliner Institut für Gesundheitsforschung mit rund 2,77 Milliarden Euro (plus 100 Millionen Euro) eingestellt. Wie auch bei den außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen soll der Aufwuchs jährlich allein auf Kosten des Bundes um drei Prozent gesteigert werden.

Im Kapitel Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung sind die wesentlichen Schwerpunkte der Bildungspolitik mit Ausnahme der Hochschulfinanzierung zusammengefasst. Dazu zählen Maßnahmen zur Stärkung des Lernens im Lebenslauf mit einem Gesamtvolumen von rund 325 Millionen Euro (plus 51 Millionen Euro). Die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung in Höhe von rund 678 Millionen Euro (plus 129 Millionen Euro) einschließlich der Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Darüber hinaus sind hier die Studien-, Fortbildungs- und sonstige individuelle Bildungsfinanzierung durch den Bund (Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie die Leistungen der Begabtenförderungswerke, der beruflichen Begabtenförderung und das nationale Stipendienprogramm wie das Deutschlandstipendium) mit einer Summe von rund 2,7 Milliarden Euro (minus 300 Millionen Euro) verankert.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 20.8.2019

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