Der Bund unterstützt die inklusive Bildung deutlich mehr als noch vor zwei Jahren.
Der geplante finanzielle Umfang der Förderung des Bundes für Forschungsvorhaben, die sich mit der Aus-, Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte für inklusive Bildung befassen, liegt für das Jahr 2019 bei knapp 7,98 Millionen Euro. In den Jahren 2017 lag die Förderung noch bei 312.569 Euro, in 2018 bei 7,62 Millionen Euro. Im Vergleich zum Jahr 2017 entspricht der Ansatz für das Jahr 2019 einem Plus von 96 Prozent, im Vergleich zum Jahr 2018 einem Plus von vier Prozent.
Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP. Die Fraktion hatte unterstrichen, dass mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die inklusive Bildung in Deutschland immer wichtiger werde. Schulhelfer leisteten einen wichtigen Beitrag für das Gelingen von Inklusion in der Schulbildung.
Die Bundesregierung betont, dass entsprechend der föderalen Grundordnung allein die Länder für Fragen der Organisation schulischer Bildung einschließlich des Personaleinsatzes an Schulen zuständig seien. Ihnen obliege die konkrete Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 31.1.2019
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