16. Jun 2026
Die Bundesregierung arbeitet daran, die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zu schaffen.
Dies sei im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart worden, um den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung Rechnung zu tragen, schreibt die Regierung in einer Antwort (21/5584) auf eine Kleine Anfrage (21/5238) der AfD-Fraktion. „Mit diesem Vorhaben können weitere Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden“, heißt es in der Antwort weiter.
aus "Heute im Bundestag" vom 28.4.26
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