Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen auch Pflegeeltern in den Genuss vom Elterngeld kommen.
In einem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der in Paragraf 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelte Anspruch auf Pflegeeltern, die ein Pflegekind in Vollzeit aufnehmen, ausgeweitet wird. Das Pflegegeld soll auf das Elterngeld angerechnet werden, so dass die Summe aus beiden Leistungen nie höher als der Elterngeldbetrag vergleichbarer leiblicher Eltern und den Höchstbetrag des Elterngeldes nicht überschreitet. Die Auszahlung des Elterngeldes soll analog zu den Regelungen zum Basiselterngeld und zum Elterngeld Plus auf zwölf beziehungsweise 28 Monate nach Aufnahme des Pflegekindes begrenzt werden.
Die Liberalen verweisen in ihrem Antrag darauf, dass die maximale Höhe des Pflegegeldes gemäß der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge derzeit bei 966 Euro liegt, der Höchstbetrag des Elterngeldes hingegen auf 1.800 Euro. Die Differenz von bis zu mehreren hundert Euro zwischen Pflegegeld und Elterngeld führe dazu, dass sich in einigen Fällen Familien und Alleinstehende aus ökonomischen Gründen gegen ein Pflegekind entscheiden, weil sie für die Betreuung eines Pflegekindes die eigene Berufstätigkeit zeitweilig reduzieren oder aussetzen möchten. Der Gesetzgeber sei deshalb aufgefordert, die Benachteiligung von Pflegeeltern gegenüber leiblichen Eltern aufzuheben. Für Kinder, insbesondere Säuglinge und Kleinkinder, sei ein Aufwachsen in familiären Strukturen besser als in Heimen oder Wohngruppen. Bundesweit mangele es jedoch an Pflegefamilien. Mit der Ausweitung des Elterngeldes würden potenzielle Pflegeeltern unterstützt, ein Pflegekind aufzunehmen und ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren oder auszusetzen, um mehr Zeit mit dem Pflegekind verbringen zu können.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 27.3.2020
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