FDP will vorgeburtliche Vaterschaftstests

Quelle: Bundestag

Die FDP-Fraktion will vorgeburtliche Vaterschaftstests mittels nichtinvasiver Diagnostik ermöglichen.

Dazu solle Paragraf 17 Absatz 6 des Gendiagnostikgesetzes geändert werden, heißt es in einem von der Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf. Hintergrund sei, dass die gegenwärtige Fassung des Gesetzes die Durchführung vorgeburtlicher Vaterschaftstests nur zulasse, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den Paragrafen 176 bis 178 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist und dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht. Liege eine solche Situation nicht vor, heißt es in dem Entwurf, seien Schwangere und potentiell in Frage kommende Väter sowie Angehörige dazu gezwungen, bis zur Geburt in Ungewissheit zu leben, obwohl die Vaterschaft heutzutage mittels nichtinvasiver Diagnostik risikolos geklärt werden könne.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 3.2.2020

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