08. Dez 2022
Öffentliche Leistungen sollen in Zukunft unbürokratisch und schnell direkt an die Bürger unbar ausgezahlt werden können.
Für Kinder unter 18 Jahren soll die Familienkasse
dem Bundeszentralamt für Steuern die IBAN (International Bank Account Number)
übermitteln, auf die das Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden sei, heißt es in
der Antwort der Regierung (20/4753)
auf eine Kleine Anfrage CDU/CSU-Fraktion (20/4459).
Erwachsene könnten verschiedene Konten unterhalten. Sie sollten daher selbst
entscheiden, auf welches Konto eine künftige öffentliche Leistung überwiesen
werden soll. Man setze darauf, dass diejenigen, die öffentliche Leistungen in
Anspruch nehmen wollen, eigenverantwortlich ihre Kontoverbindungen an das
Bundeszentralamt für Steuern übermitteln lassen würden. Die Banken sollen dafür
geeignete Meldewege bereitstellen.
aus "Heute im Bundestag" vom 8.12.2022
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