22. Mai 2021
Die Frist für Bewilligungen von Bundesmitteln aus dem 5. Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021" soll um ein Jahr bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden.
Dies sieht ein Gesetzentwurf (19/29765) der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und weiterer Gesetze vor. Bislang seien erst 311 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm bewilligt worden; abgerufen worden seien sogar erst 14 Millionen Euro (Stand März 2021), heißt es in der Gesetzesvorlage. Die Bundesländer hätten darauf hingewiesen, dass die für das Investitionsprogramm vorgesehenen Fristen insbesondere wegen der anhaltenden Anforderungen der Corona-Pandemie zu knapp bemessen seien, um die Errichtung von 90.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt zu realisieren. Die aktuellen Fristen würden die notwendigen Zeitabläufe für die Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen nicht ausreichend berücksichtigen.
Mit der Gesetzesvorlage soll zudem der generelle Nachrang
des Kinderzuschlags für Familien mit kleinen Einkommen gegenüber dem
Unterhaltsrecht geregelt werden. So soll sichergestellt werden, dass der
Kinderzuschlag den jeweiligen aktuellen unterhaltsrechtlichen Bedarf des Kindes
nicht mindert. Ebenso sieht die Gesetzesnovelle eine Verlängerung der
Akuthilfen als Sonderregelungen für pflegende Angehörige, um die Vereinbarkeit
von Pflege und Beruf während der Corona-Pandemie zu verbessern, bis Ende 2021
vor. Zudem soll mit dem Gesetz der im Rahmen des Aktionsprogramms
"Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" vorgesehene
Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro je Kind als Unterstützung für
bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen umgesetzt werden.
Außerdem soll der gesonderte Antrag auf Übernahme der Kosten für Lernförderung
bis Ende 2023 entfallen.
aus "Heute im Bundestag" vom 21.5.2021
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