14. Jan 2025
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) vorgelegt.
Sie bezieht sich darin (20/14343) auf Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention, nach denen auch das Sozialleistungssystem, in dem Fall das SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch), das die Kinder- und Jugendhilfe regelt, auf die Belange von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein soll. „Dies impliziert eine Umgestaltung des Leistungssystems des SGB VIII dahingehend, dass eine individuelle, ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen ermöglicht wird, ohne dabei an die Kategorisierung von Kindern und Jugendlichen danach, ob und welche Behinderungen vorliegen, anzuknüpfen“, heißt es im Entwurf. Anfang Dezember hatten bereits die Fraktionen von SPD und Grünen einen gleichlautenden Entwurf vorgelegt.
Der Forderungskatalog bezieht sich unter anderem auf Regelungen der Leistungserbringung, das System der Verfahrenslotsen und die Kostenheranziehung. Für damit verbundene Umstellungsprozesse bei örtlichen Trägern soll den Ländern eine längere Übergangsfrist eingeräumt werden.
aus "Heute im Bundestag" vom 2.1.2025
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