Giffey kündigt Gesetzesvorhaben an

Quelle: Bundestag

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will dem Bundestag im ersten Halbjahr 2020 einen Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorlegen.

Dies kündigte die Ministerin am Mittwoch im Familienausschuss bei der Vorstellung ihrer Vorhaben für das neue Jahr an. Mit dem entsprechenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sollen unter anderem Kindern, Jugendlichen und Eltern durch die Einrichtung von Ombudsstellen mehr Mitsprache bei ihren Belangen eingeräumt werden, die Heimaufsicht verbessert und die Kostenbeteiligung von Pflege- und Heimkindern von 75 auf 25 Prozent gesenkt werden.

Ebenfalls reformiert werden soll in diesem Jahr der Jugendmedienschutz. Ein Gesetzentwurf befinde sich bereits in der Ressortabstimmung und solle bis zum Sommer in das Kabinett eingebracht werden, sagte Giffey. Vorher müsse er aber noch das Notifizierungsverfahren bei der EU durchlaufen. Das derzeitige Jugendmedienschutzgesetz atme "noch den Geist der 80er-Jahre" und entspreche nicht mehr den Anforderung der digitalen Welt von heute mit international agierenden Plattformen.

Giffey kündigte ebenso Reformen beim Elterngeld an. So sollen die Teilzeitmöglichkeiten für beide Elternpaare beim Elterngeld-Plus ausgebaut werden und im Fall von Frühgeburten mindestens ein zusätzlicher Monat Elternzeit gewährt werden. Auf den Weg gebracht werden soll auch die Ganztagsbetreuung von Schulkindern im Grundschulalter von der ersten bis zur vierten Klasse.

Bis zum Weltkindertag am 20. September würde Ministerin Giffey auch gerne die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz realisiert sehen. Dies sei aber nur ihr "persönlicher Wunsch" und kein konkreter Zeitplan. Ein entsprechender Gesetzentwurf des federführenden Justizministerium sei ihrem Ministerium zur Ressortabstimmung übergeben worden.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 15.1.2020

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