Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt.
Vorgesehen sind darin unter anderem die Qualitätssicherung und Stärkung des Kindesschutzes durch Vorgabe der Eingangsqualifikation für Familienrichter und Familienrichterinnen im Gerichtsverfassungsgesetz sowie Verbesserungen des familiengerichtlichen Verfahrens im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wie die Abgeordneten in der Vorlage schreiben, ist die Verbesserung der Qualität des familiengerichtlichen Verfahrens ein seit langem dringliches und allseits unterstütztes Vorhaben. Es gelte, unbeschadet des hohen Engagements der Familienrichterinnen und Familienrichter, endlich die nötigen strukturellen Veränderungen ins Werk zu setzen und nicht nur darüber zu reden und zu schreiben.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 1.7.2020
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