Die Grünen-Fraktion fordert ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren für Bundestags- und Europawahlen.
Die Fraktion legte dazu zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie zur Änderung des Europawahlgesetzes vor.
Der Ausschluss von 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen vom aktiven Wahlrecht sei nicht zwingend zu rechtfertigen, heißt es in den Entwürfen. Denn bei dieser Altersgruppe lasse sich weder eine generell mangelnde Einsichts- und Urteilsfähigkeit, noch eine generell fehlende Möglichkeit der Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen den Wählern und ihren repräsentativen Organen mit der nötigen Gewissheit feststellen.
Einsichts- und Urteilsfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein von Jugendlichen geböten vielmehr die Teilhabe dieser Altersgruppe am demokratischen Prozess. Derzeit liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 25.9.2019
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