02. Jan 2023
Der Bundesregierung liegen nach eigenem Bekunden keine Erkenntnisse vor, dass häusliche Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren systematisch nicht angemessen berücksichtigt würde.
Das schreibt sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/4836). Die Abgeordneten hatten unter anderem gefragt, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, „um die Missstände über die Verharmlosung häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren, die in engem Zusammenhang stehen mit der zunehmenden Verwendung des Konzepts der 'elterlichen Entfremdung' [...] aufzuklären und ggf. gegenzusteuern“.
In diesem Zusammenhang verweist die
Bundesregierung auf den Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und FDP, der zur Stärkung des Schutzes von Betroffenen häuslicher Gewalt
folgenden Auftrag vorsehe: „Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies
in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.“ Wie genau dieser
Auftrag gesetzlich umgesetzt werden kann, prüft die Regierung laut Antwort
aktuell. „Konkrete Aussagen zur gesetzlichen Ausgestaltung und zum weiteren
Gesetzgebungsverfahren sind derzeit noch nicht möglich“, heißt es weiter.
aus "Heute im Bundestag" vom 20.12.2022
In diesem Bereich geht es um Familien und die Welt um sie herum. Wir verfolgen, so weit uns das möglich ist, familienpolitische Debatten.
Was im Deutschen Bundestag zum Thema Familie und Bildung auf der Tagesordnung steht, haben wir in der Rubrik "Aus dem Bundestag" aufgesammelt.
Eine solidarische Gesellschaft ist für Familien essentiell. Unsere 5 Cent zum Thema Engagement bildet die Rubrik "Spenden und Helfen".
Wo es aktuell Geld und andere Unterstützung für Engagement und Projektideen gibt, bündeln wir in der Rubrik "Ausschreibungen und Förderungen"
Kostenlos, werbefrei und unabhängig.
Dein Beitrag ist wichtig, damit das so bleibt.
Unterstütze unsere Arbeit via PayPal.