29. Jul 2023
Die Bundesregierung will bei der geplanten Cannabis-Gesetzgebung den Kinder- und Jugendschutz sicherstellen.
Aktuelle Entwicklungen zeigten, dass der Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken trotz der bestehenden Verbotsregelungen insbesondere unter jungen Menschen ansteige, heißt es in der Antwort (20/7808) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7521) der Unionsfraktion.
Der Konsum von Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen werde, sei häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.
Vorgesehen sind den Angaben zufolge bei der kontrollierten Abgabe von Cannabis umfassende Vorkehrungen zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes. So soll Cannabis in den geplanten Anbauvereinigungen ausschließlich an erwachsene Mitglieder und nur für den Eigenkonsum mit strikter Alterskontrolle weitergegeben werden.
Geplant seien überdies ein Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen sowie verpflichtende Verpackungshinweise zu gesundheitlichen Risiken. Die Anbauvereinigungen sollen einen Präventionsbeauftragten ernennen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen müssen.
Es soll keine Erlaubnis für Anbauvereinigungen im Abstand von weniger als 200 Metern (Luftlinie) zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen geben. Ferner ist eine Begrenzung des THC-Gehalts auf höchstens zehn Prozent sowie der monatlichen Menge auf 30 Gramm bei Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen an junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren geplant.
aus "Heute im Bundestag" vom 28.7.2023
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