Keine Möglichkeit zur Beschleunigung von Auslandsadoptionen

18. Okt 2022

Quelle: Bundestag

Die Bundesregierung sieht derzeit keine Möglichkeiten, durch gesetzliche Regelungen den Verlauf von Auslandsadoptionen zu beschleunigen.

Die Regelungen seien angemessen und passend, sagte Ministerialdirigentin Ruth Schröder vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag. Es gebe bilaterale Zustimmungserfordernisse, die dem Schutz des Kindes dienen. Deren Prüfung könne eine relativ lange Zeit in Anspruch nehmen, räumte sie ein.

Sowohl in Deutschland als auch in dem Staat, aus dem das zu adoptierende Kind komme, gebe es Prüfungen der Eignung der potenziellen Adoptiveltern. Geprüft würden auch weitere Schutzstandards des Haager Adoptionsübereinkommens, sagte Schröder. Die setzten unter anderem voraus, dass Adoptionen nur unter Beteiligung einer sogenannten Fachstelle stattfinden sollen. Des Weiteren müsse eine Adoptionsbedürftigkeit des Kindes und die Einwilligung der Herkunftseltern sowie deren Aufklärung über die Rechtsfolgen der Adoption vorliegen.

Verlangt werde zudem eine Erklärung der Unmöglichkeit der Unterbringung des Kindes im Heimatland im Sinne der Subsidiarität. Zustande komme die Adoption dann durch Prüfung seitens der Heimatbehörde und der Behörde des Aufnahmestaates „und Zustimmung der zentralen Behörde des Heimatstaates des Kindes und der zentralen Behörde des Aufnahmestaates“, sagte die Ministeriumsvertreterin.

Hintergrund der Sitzung war eine mehr als 50.000 Mal mitgezeichnete Eingabe der Petentin Monika Nakhlestani-Hagh. Darin wird gefordert, in Indien vollzogene und dort staatlich und richterlich anerkannte Adoptionen in Deutschland ebenfalls als vollwertige Adoptionen anzuerkennen, „wenn die rechtlichen Voraussetzungen wie das Einschalten deutscher Fachstellen wie die GZA (Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle) im Vorfeld des Adoptionsvorgangs eingehalten wurden“. Deutsche Eltern verzichteten trotz des Haager Adoptionsübereinkommens immer öfter auf eine Auslandsadoption, da die behördlichen Hürden oft unüberwindbar hoch gelegt seien, schreibt sie in der Eingabe. Vom Adoptionsbegehren bis zur Übersiedlung des angenommenen Kindes vergingen oft Jahre, in denen wertvolle Zeit für den Beziehungsaufbau zwischen annehmenden Eltern und Adoptivkind verstreicht „und die Eltern oft ihre Ersparnisse für zusätzliche Aufenthalte in den Geburtsorten der Kinder und für Anwaltskosten aufbrauchen“, heißt es in der Petition.

Nakhlestani-Hagh schilderte vor den Abgeordneten den Fall des in Oldenburg lebenden Jasbir Singh Dhot und seiner Frau Charanjit. Das unfreiwillig kinderlose Paar habe in Indien das neugeborene Kind des Neffen von Jasbir Singh Dhot adoptiert, da dieser sich um ein weiteres Kind nicht habe kümmern können. Diese Adoption sei in Indien zweimal rechtlich bestätigt worden, so die Petentin. Die GZA in Hamburg habe dennoch die Anerkennung der Adoption zweimal abgelehnt. Das Amtsgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht hätten die Anerkennung der Adoption ebenfalls abgelehnt. Seit acht Jahren lebe nun die vor Ort als Adoptivmutter des inzwischen achtjährigen Kindes anerkannte Ehefrau von Jasbir Singh Dhot in Indien, während ihr Mann sie höchstens zweimal im Jahr besuchen könne.

BMJ-Vertreterin Schröder sagte mit Blick auf den geschilderten Fall, die GZA habe das Adoptionsverfahren abgebrochen, weil sie davon ausgegangen sei, dass es in Indien eine private Adoptionsvereinbarung gegeben habe, die nicht den Regeln des Haager Adoptionsübereinkommens entspräche. Dem indischen Adoptionsverfahren habe zudem die Kindeswohlprüfung gefehlt, so die Ministeriumsvertreterin, was auch ein Grund für die Ablehnung durch das Amtsgericht Oldenburg gewesen sei. „Das können wir von hier aus natürlich nicht ersetzen, auch wenn der Fall als solcher gefühlt dramatische Formen hat“, sagte Schröder.

aus "Heute im Bundestag" vom 18.10.2022

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